NORAH-Studie bestätigt Forderung nach Verbot für Passagiernachtflug

Zu den Ergebnissen der NORAH-Lärmstudie erklärt Martin Metz, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Kreistag Rhein-Sieg: “Lärm macht krank. Das bestätigt die NORAH-Studie. Über die konkreten Belastungen für die Menschen muss weiter geforscht werden. Hier ist noch viel im Fluss.

Klar ist: Die Reduzierung von Verkehrslärm ist ein entscheidendes Ziel insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis. Unser Kreis ist an der Rheinschiene dicht besiedelt und verfügt über eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur. Das hat Vorteile für Bürger und Unternehmen. Nachteil ist die Lärmbelastung durch Flugzeuge, Straße und Schiene.

Die Studie zeigt deutlich, dass Lärm aller Verkehrsträger die Menschen belastet. Deshalb wollen wir GRÜNE den Lärmschutz stärker zusammen denken. Es gibt im Kreis viele Beispiele, wo Menschen durch mehrere Verkehrsträger lärmbelastet sind. Hier müssen wir tätig werden.

Wenn eine Schienenstrecke neben einer Autobahn liegt und darüber Flugzeuge fliegen, dann kommt ein Gesamtlärm bei den Menschen an. Und dann muss man Maßnahmen zur Verminderung des gesamten Lärms planen und umsetzen.

Was den Fluglärm angeht, so zeigt sich gerade die hohe Belastung durch Nachtflug. Und deshalb ist unsere Forderung nach einem Verbot von Passagiernachtflügen in Köln/Bonn richtig. Es ist verwerflich mit welcher Leichtfertigkeit der Bundesverkehrsminister das weiter ablehnt.

Das anstehende Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens wollen wir nutzen, um verstärkt Lärmschutzmaßnahmen verbindlich vorzuschreiben. Auch dies muss endlich in ein umfassendes Lärmminderungskonzept eingebettet werden.

Die Lärmwirkungsstudie NORAH ist die bislang umfassendste Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm.

 

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.