Neuer Abfallwirtschaftsplan mit ökologischer Ausrichtung gegen Mülltourismus

Die Landesregierung hat einen neuen Abfallwirtschaftsplan vorgelegt, der Ziele für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen in NRW vorgibt. Der Entwurf orientiert sich an drei Eckpunkten: Mülltourismus vermeiden, hochwertig verwerten und regional beseitigen. GRÜNE und CDU formulierten eine gemeinsame Anfrage zu den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des ökologischen Abfallwirtschaftsplans.

Stimmt der Landtag dem Entwurf zu, wird der Kreis nach dem neuen ÖAWP ab 1. Dezember 2016 mit Bonn eine von fünf Entsorgungsregionen bilden. Heißt, Abfälle die in der Region anfallen, können auch nur in den Anlagen der RSAG sowie der Stadtwerke Bonn entsorgt werden. Es ändert sich also gar nichts?

Jüngsten Berichten zufolge engt der neue Plan den Handlungsspielraum der kommunalen Entsorgungsunternehmen deutlich ein. Neben der regionalen Verwertungspflicht. Abfälle müssen in der Nähe der Orte entsorgt werden, wo sie entstehen seien „ambitionierte“ Zielvorgaben für Bioabfall enthalten.

Die GRÜNE und CDU wollen in diesem Zusammenhang um umfassende Informationen. Etwa darüber, wie sich der Rhein-Sieg-Kreis im Beteiligungsverfahren eingebracht und geäußert hat. Die Fraktionen fragen auch, welche Auswirkungen die Planungen auf die Auslastung der Müllverbrennungsanlagen haben und was die Gebührenzahler erwartet.

Eine weitere Änderung im Abfallwirtschaftsplan betrifft den Biomüll. Die getrennte Erfassung und Verwertung von Biofällen soll noch verbessert werden. Auf welchem Weg das passiert, wird den Kommunen selbst überlassen. Bisher können Gebührenzahler selbst wählen, ob sie die Biotonne nutzen, selbst Kompostieren oder beides wollen.

Der Abfallwirtschaftsplan wird zunächst einmal an den Landtag überwiesen. Dort sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit den Änderungen beschäftigen. Erst danach soll der Plan in Kraft treten. Eine Zustimmung des Parlaments ist nicht erforderlich.

 

 

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