RWE-Vergütung: Landrat Kühn soll Klarheit schaffen

Landrat Fritjof Kühn soll in der Frage der RWE-Aufsichtsratsvergütung endlich Klarheit schaffen, so die GRÜNEN im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises.  Ob Vergangenheit oder Zukunft, der Umgang mit den Aufsichtsratsvergütungen der RWE an Landrat Kühn ist aus GRÜNER Sicht unbefriedigend. „Wir brauchen hier endlich Klarheit.

Tatsache ist, dass Kühn für die kommunalen Aktionäre im Aufsichtsrat gewählt wurde und dort ist er als Landrat des Kreises tätig und nicht etwa als Privatperson.“ Für die Vergangenheit mag es ja richtig sein, dass vom NRW-Innenministerium diese Frage bis heute nicht geklärt ist.

Das jedoch ist nur der rechtliche Aspekt. „Moralisch hat Kühn die Pflicht zur Abführung anerkannt, sonst würde er ja nicht zahlen“, so die GRÜNEN, „nach seinem Dienstschluss darf nicht der Eindruck entstehen, dass er es als Pensionär und Privatmann anders als in seiner Amtszeit sieht.“

Für die Zukunft gebe es keine rechtliche Verpflichtung mehr, „aber der Grund, warum Kühn in den Aufsichtsrat gewählt wurde ändert sich nicht.“ Und genau dies sei auch weiterhin der Tatsache geschuldet, dass er Landrat des Rhein-Sieg Kreis gewesen sei. „Eine moralische Verpflichtung zur Abführung besteht somit auch weiterhin“, lautet das Fazit der GRÜNEN.

„Fritjof Kühn ist gut beraten, wenn er sein Ansehen und die Leistungen seiner Amtszeit nicht durch rein monetär gesteuerte Entscheidungen beschädigt. Bei Geld darf die Verbundenheit und Freundschaft zum Rhein-Sieg-Kreis nicht enden.“

 

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