Rettung für Rettungsdienste: „Wenn nicht ausgeschrieben werden muss, wird auch nicht ausgeschrieben“

Die aktuelle Diskussion über eine mögliche Ausschreibung der Rettungsdienstlichen Leistungen im Kreisgebiet führt nach Ansicht von CDU und GRÜNEN im Kreistag weniger zur Klärung der Sachlage als zur Verwirrung aller Beteiligten. „Wir befinden uns hier in einem ergebnisoffenen Prozess. Die vorsorgliche Vorbereitung einer Ausschreibung bedeutet nicht, dass diese auch tatsächlich erfolgen wird“, informieren CDU-Fraktionschef Sebastian Schuster und der stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion Ingo Steiner.

Tatsachen und Hintergründe: Die so genannte Trilogrunde ( die inoffizielle Runde mit Vertretern des Europäischen Rates, der Kommission und des Parlaments erarbeitet Kompromisse für schwierige Entscheidungen) hatte die Herausnahme der Rettungsdienste aus dem EU Vergaberegime vereinbart. Demnach sollen Krankentransporte dem vereinfachten Vergaberegime unterworfen werden. Hervorzuheben sei die Rolle des Vertreters der Bundesregierung, so Steiner. Erst am Ende der Verhandlungen habe der von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler entsandte Vertreter dem Kompromiss zugestimmt.

Euroabgeordnete Heide Rühle (GRÜNE) hatte Steiner direkt aus der Verhandlungsrunde über die Einigung für den von ihr und Jürgen Creutzmann (FDP) eingebrachten Kompromiss informiert. Die letztlich verbindliche Entscheidung des Parlaments erfolgt aber erst Ende September. Dann muss die NRW- Landesregierung das Rettungsgesetz NRW entsprechend anpassen. Vor diesem Hintergrund hatte der Kreistag bereits in seiner letzten Sitzung im Juni eine entsprechende Resolution beschlossen.

„Zum Sachstand in der Kreistagssitzung hat sich bis heute nichts geändert“, so Ingo Steiner, „dennoch ist mit der Trilog-Entscheidung nicht alles in trockenen Tüchern.“ Entscheidender Punkt ist nach Ansicht von Sebastian Schuster, wie die neue Formulierung im deutschen Recht umgesetzt wird. Denn in Brüssel werde nur zwischen der Notfallrettung und dem Krankentransport unterschieden. „Nur mit dem so genannten qualifizierten Krankentransport gibt es eine nationale Besonderheit, die das EU-Recht gar nicht abbildet. Damit werden die aus den Trilogverhandlungen zu erwartenden Beschlüsse nicht erfasst.“

 

Die Hilfsorganisationen werden insbesondere im Katastrophenschutz durch Ehrenamtliche unterstützt. Die Aufgabenwahrnehmung in der Notfallrettung und im Krankentransport hilft ihnen, ehrenamtliche Strukturen zu fördern.

„Der Kreistag hat die Bedeutung der Hilfsorganisationen und der ehrenamtlichen Arbeit mit der Resolution deutlich hervorgehoben“, so Sebastian Schuster. „Daran ändert sich auch nichts, wenn die Verwaltung eine Ausschreibung vorbereitet, die bei entsprechender Beschlussfassung im EU Parlament und NRW Landtag, dann nicht mehr erforderlich sein wird.“

Derzeit bereitet die Kreisverwaltung vorsorglich eine Ausschreibung vor, die ehrenamtliche Tätigkeiten der Hilfsorganisationen bei einer späteren Vergabe besser gewichtet. Die Kriterien für eine Ausnahme sollen im Herbst in die politischen Beratungen einfließen.

 

Pressedienste
CDU und GRÜNE im Kreistag

 

 

 

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