Grüne und CDU fordern Eckpunkte für nachhaltige Produktion von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro)

Maishäcksel (Foto: Frank Vincentz)
Maishäcksel (Foto: Frank Vincentz)

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz soll dem Bau und Betrieb einer Biogasanlage auf der Grundlage nachwachsender Rohstoffe auf einem Gelände der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) zustimmen, sofern bestimmte Eckpunkte für eine nachhaltige Produktion von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo-Biogasanlage) beachtet werden.

CDU und Grüne beantragen deshalb folgende Eckpunkte als Rahmen für Errichtung und Betrieb einer solchen Anlage:

  • Kein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen, weder als Anbaupflanze noch zur Pflanzen- oder Bodenbehandlung
  • Maßnahmen zur Vermeidung eintöniger Landschaftsbilder und zum Erhalt ausreichender Biodiversität durch Landschaftselemente wie z.B. Säume, Raine, Gehölze, Kleingewässer, Bodenrelief sowie durch Mischanbau (Bsp. Mais mit Sonnenblumen)
  • Bewertung des Einflusses des Betriebs der NawaRo-Biogasanlage auf die Entwicklung von Tierarten der offenen Feldflur (z.B. Rebhuhn, Kibitz, Feldlerche) und Anpassung der Erntezeitpunkte bei der NawaRo-Produktion
  • Bewertung des Einflusses des Betriebs der NawaRo-Biogasanlage auf die Entwicklung der heimischen Flora
  • Vorbeugende Maßnahmen zur Erosionsvermeidung wie z.B. pflugloser Anbau, Untersaaten, Mischanbau, Fruchtfolgen mit geringer bzw. kurzen Zeiten offener Bodenfläche, Zwei-Kultur-Nutzung (Winter- und Sommerkultur)
  • Jährliche Überprüfung der Humusbilanz und Maßnahmen im Falle einer negativen Bilanz
  • Vermeidung von Nährstoffauswaschungen durch bedarfsgerechte Düngung und angepasste Anbaumethoden: Überprüfung durch regelmäßige Bodenuntersuchungen und regelmäßige Grundwasseruntersuchungen (Nitrat, Phosphat, Pflanzenbehandlungsmittel)
  • Schließung regionaler Nährstoffkreisläufe durch vorrangige Nutzung der Gärreste für die Düngung von Betriebsflächen der NawaRo-Lieferanten, keine mineralische Nachdüngung
  • Restriktionen beim Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln: kein Einsatz bienengefährlicher Mittel (auch nicht im Falle von Ausnahmegenehmigungen) sowie Ansatz höherer Schadschwellen und Tolerierung eines höheren Wildkrautbesatzes beim Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln. Standards sind im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zu entwickeln.
  • Regelmäßige Überprüfung der umweltgerechten Lagerung von NawaRos (Silagen): Vermeidung von Einsickerungen in Boden und Grundwasser, von Auswaschungen und von Geruchsemissionen, zentrale Lagerung bei Reterra
  • Vorrangige Nutzung von Landschaftspflegegrün für den Betrieb der NawaRo-Anlage, falls eine Nutzung als Viehfutter nicht möglich ist, sowie Nutzung von Grünland und Dauerkulturen, z.B. Grasklee, Weidelgräser
  • Überprüfung der CO2- Bilanz der gesamten Produktionskette und Zertifizierung
  • Berichtspflicht an RSAG und Kreistag (im Umweltausschuss)
  • Begrenzung auf diese eine Anlage als NawaRo-Anlage
  • Zusammenarbeit mit einem wissenschaftlichen Institut der Universität Bonn zur Begleitung, Überprüfung und Verbesserung des/r natur- und klimaverträglichen Rohstoffanbaus und Biogasproduktion

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