Grüne und CDU wollen Aufklärung zur Umsetzung des Rechtes auf Inklusion in den Schulen des Kreises

Taschenrechner und Bleistift
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Die Kreistagsabgeordneten Michael Solf und Edgar Hauer haben umfangreichen Informationsbedarf zur Unmsetzung des von den Landtagsfraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im nordrhein-westfälischen Landtag gemeinsam gestellten und beschlossenen Antrags zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion in der Schule für den Rhein-Sieg-Kreis.

Michael Solf: „Der Rhein-Sieg-Kreis mit seinen 19 Städten und Gemeinden ist traditionell ein hervorragender Schulstandort. Er ist geprägt durch eine große Schulvielfalt, erfolgreich arbeitende Schulen und eine sehr breit aufgestellte Förderschullandschaft mit nahezu allen Förderschwerpunkten. Wir fragen uns nun, welche Auswirkungen von der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die Schulen im Rhein-Sieg-Kreis zu erwarten sind. Die Zuständigkeiten der Schulträger im kreisangehörigen Raum sind dabei besodners zu berücksichtigen. Folgende Fragen sollen von der Verwaltung beantwortet werden:

  1. Welche Rechtsgrundlagen hat der Rhein-Sieg-Kreis bzw. haben die kreisangehörigen Kommunen im Zuge einer Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention an den Schulen im Rhein-Sieg-Kreis zu berücksichtigen?
  2. Gegenläufig zur demographischen Entwicklung in Deutschland wird für immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Wie stellt sich die Situation im Rhein-Sieg-Kreis dar?
  3. Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention soll eine inklusive Beschulung für möglichst viele Schüler möglich werden. Grundsätzlich findet die Beschulung an den allgemeinen Schulen statt, für die die Städte und Gemeinden i.d.R. Träger sind. An diesen allgemeinen Schulen bestünde in Bezug auf die Umsetzung der UN-Konvention insbesondere Handlungsbedarf. Ist dem Rhein-Sieg-Kreis bekannt, ob Kommunen aus dem Kreis bereits Inklusionspläne aufgestellt haben oder dabei sind, diese aufzustellen?
  4. Ein hervorragend geeignetes integratives Moment bieten zahlreiche Grundschulen und einige Schulen der Sekundarstufen bereits jetzt mit dem Gemeinsamen Unterricht (GU). Die Zielsetzungen des Gemeinsamen Unterrichts an diesen Schulen trägt dem inklusiven Gedanken Rechnung. Wie hoch ist die GU-Quote an den Schulen im Rhein-Sieg-Kreis in den vergangenen Jahren gewesen und gibt es Bestrebungen, diese zu steigern?
  5. Gibt es Einschätzungen des Kreisschulamtes, welche Auswirkungen die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion auf die Förderschulen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises hätte?
  6. Liegen dem Schulamt Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang die Landesregierung bereits Festlegungen oder Zusagen hinsichtlich der Ausbildung von geeignetem Personal gemacht hat?
  7. Ist es sicher gestellt, dass pädagogisches Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann?
  8. Ist es geklärt, wer die Finanzierung der sächlichen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht zu übernehmen hat und ob sie übernommen wird?“

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