Resolution zu den Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes

An den

Vorsitzenden des Ausschusses

für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit                                                               15.06.2026

Herrn Ingo Steiner

Kreishaus

53721 Siegburg

nachrichtlich:

Fraktionen/Gruppen

Resolution zu den Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Rettungsdienst, Pflege, präklinische Gesundheitsversorgung und kommunale Daseinsvorsorge

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP beantragen für die nächste Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit am 15.06.2026 folgende Resolution zu verabschieden. Der Landrat wird gebeten, diese Resolution an die Bundesregierung, den zuständigen Bundesminister, die Bundestagsabgeordneten aus der Region sowie den zuständigen Landesminister und die Landtagsabgeordneten aus der Region weiterzuleiten.

Zudem wird der Landrat gebeten die Oberbürgermeister und Landräte im südlichen Rheinland um Unterstützung der Resolution zu bitten.

Der Ausschuss für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit bittet den Landrat darüber hinaus:

  1. den Kreistag, die Hauptverwaltungsbeamten und die Landtagsabgeordneten im Rhein-Sieg-Kreis kurzfristig über die erwarteten finanziellen und strukturellen Auswirkungen für Kreis und kreisangehörige Kommunen zu informieren und um politische Unterstützung zu bitten; 
  2. den Landkreistag Nordrhein‑Westfalen und den Deutschen Landkreistag um eine koordinierte kommunale Positionierung zu ersuchen;
  3. dem Ausschuss kurzfristig eine Analyse vorzulegen, die die zu erwartenden Effekte auf Rettungsdienstgebühren, kommunale Haushalte, Vorhaltekapazitäten (Personal, Fahrzeuge, Leitstellen) und auf die Resilienz der kommunalen Gesundheitsinfrastruktur im Kreis quantifiziert und konkrete Handlungsoptionen aufzeigt.

Begründung:

Das GKV‑Beitragsstabilisierungsgesetz zielt auf Haushaltsstabilisierung im Gesundheitswesen; eine starre Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate bildet jedoch die lokale Kostenrealität im Rettungsdienst, im Krankenfahrdienst und in der Pflege nicht ab. Das Risiko adressiert die

kommunale Ebene unmittelbar: eine reduzierte Refinanzierung führt zu höheren Gebühren, schrum-pfenden Vorhaltungen und zusätzlicher Belastung bereits maroder kommunaler Haushalte. Dies gefährdet die alltägliche Versorgung und die Krisenfestigkeit der kommunalen Infrastruktur und untergräbt Vertrauen in die kommunale Leistungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Björn Franken                        Ina Löllgen                                                   Sara Zorlu                           Christian Koch

Michael Söllheim                  Jasmin Sowa-Holderbaum                    Oliver Brock                       Axel Wilcke

Resolution zu den Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Rettungsdienst, Pflege, präklinische Gesundheitsversorgung und kommunale Daseinsvorsorge

Der Kreistag des Rhein‑Sieg‑Kreises stellt fest, dass das geplante GKV‑Beitragsstabilisierungsgesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für die kommunale Gesundheits- und Notfallversorgung im Rhein‑Sieg‑Kreis birgt. Insbesondere die vorgesehene stärkere Bindung an die Grundlohnrate würde sowohl private Leistungserbringer als auch Trägerinnen und Träger des Rettungsdienstes und von Rettungswachen mit kommunalem Personal, also Beamtinnen und Beamte ebenso wie Angestellte, in ihrer Refinanzierung erheblich beeinträchtigen.

Der Ausschuss erwartet, dass sich daraus für den Rhein‑Sieg‑Kreis konkrete Folgen ergeben: steigende Belastungen der kommunalen Haushalte, erhöhte Rettungsdienstgebühren für Bürgerinnen und Bürger sowie Einschränkungen bei Vorhalte- und Investitionskapazitäten (Fahrzeuge, Wachen, Leit-stellen, Ausrüstung). Vor dem Hintergrund bereits angespannter kommunaler Finanzen würden solche Effekte die Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen merklich einschränken und zu einer weiteren Verschlechterung der kommunalen Daseinsvorsorge führen.

Die Finanzrisiken treffen dabei besonders ländliche und einkommensschwächere Gemeinden im Kreis, in denen die Refinanzierungsspielräume geringer und Ersatzlösungen schwieriger zu realisieren sind. Ein Anstieg der Gebühren birgt die Gefahr, sozialpolitisch problematische Belastungen für vulnerable Gruppen zu verschärfen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit von Kommune und Staat zu untergraben.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Rettungsdienst im Rhein‑Sieg‑Kreis zugleich eine zentrale Rolle im Bevölkerungsschutz und Zivilschutz einnimmt. Unterfinanzierte Vorhaltungen, Personal-engpässe oder verzögerte Investitionen würden die Krisenfestigkeit der kommunalen Infrastruktur reduzieren und die Reaktionsfähigkeit bei Großschadenslagen, Extremwetterereignissen oder anderen Katastrophen einschränken.

Gleichzeitig läuft eine Reform der Notfallversorgung, die auf stärkere Präklinik, bessere Steuerung und effizientere Nutzung vorhandener Strukturen abzielt. Diese Ziele sind im Kreisgebilde nur erreichbar, wenn die dafür erforderlichen Rettungsdienst‑, Krankenfahrdienst‑ und Pflegekapazitäten finanziell abgesichert bleiben und nicht durch starre Ausgabenbegrenzungen unterminiert werden.

Der Kreistag fordert die Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene aus dem Rhein-Sieg-Kreis und die Landesregierung auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene dafür einzu-setzen, dass:

  • die Refinanzierung der Rettungsdienst‑, Krankenfahrdienst‑ und pflegerischen Leistungen die tatsächlichen Kostenentwicklungen (insbesondere Tarifabschlüsse, Personal-, Energie‑ und Sachkosten) berücksichtigt;
  • Regelungen vermieden werden, die zu einer unausgewogenen Kostenverschiebung auf die kommunalen Haushalte oder auf Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler führen; 
  • Ausnahmeklauseln oder Anpassungsmechanismen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Vorhalte‑ und Investitionsfähigkeit der operativen Träger erhalten bleibt.