Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus am 03.03.2026 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Zuwendungsbescheid des Fördergebers (Bezirksregierung Köln) am 15.12.2025 eingegangen ist.
Während die ursprüngliche Frist für den Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) zum 30.06.2026 endet, wurde durch den Fördergeber mittlerweile einer Fristverlängerung zugestimmt.
Um den Verlust von Fördermitteln durch Verzögerungen zu vermeiden, bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie weit ist die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) bereits erarbeitet worden?
- Wie ist der aktuelle Sachstand und die zeitliche Perspektive für die Umsetzung der weiteren Projektbausteine, insbesondere des digitalen Vermittlungssystems, im Hinblick auf den Abschluss der LP4?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) innerhalb der neu gesetzten Frist des Fördermittelgebers mit den vorhandenen Personalressourcen vollständig erarbeitet und eingereicht werden kann?
- Welche konkreten Priorisierungsmaßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Bearbeitung des Projektes „Windeck“ gegenüber anderen laufenden Verfahren sicherzustellen?
- Inwieweit prüft die Verwaltung, ob zur Entlastung der Fachämter und zur Beschleunigung externe Unterstützung hinzugezogen werden kann?
Begründung:
Das Projekt „Burgruine Windeck“ genießt durch den A-Status der REGIONALE 2025 und die Förderempfehlung im EFRE-Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ eine hohe Bedeutung für den Rhein-Sieg-Kreis. Die funktionsräumlichen und kulturhistorischen Zusammenhänge sind ein Kernargument dieser Förderung. Da die Sicherung der Fördermittel unmittelbar an die termingerechte Vorlage der Leistungsphase 4 gebunden ist, müssen die administrativen Prozesse diesen Zeitplan entsprechend stützen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der strategischen Bedeutung des Projekts ist eine Priorisierung der Umsetzung durch die Verwaltung erforderlich, um den aktualisierten Zeitplan des Fördermittelgebers ohne weitere Verzögerungen einzuhalten.
