Die Kreistagsfraktionen von CDU und Grünen beantragen Prüfung der Neuorganisation der Jobcenter

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN haben beantragt, dass die Kreisverwaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgabe nach dem Sozialgesetzbuch in Form eines optimierten Jobcenters oder in selbstständiger Form als Optionskommune gründlich prüft.

Zur Begründung führt CDU-Kreistagsabgeordnete Notburga Kunert aus:

„Nachdem auf Bundesebene eine Einigung über die Neuorganisation der Jobcenter erzielt worden ist (sogenannte optimierte Jobcenter und Erweiterung der Zahl der Optionskommunen auf 110) liegen dem Bundestag und Bundesrat nunmehr entsprechende Gesetz- und Verordnungsentwürfe vor.

Der Rhein-Sieg-Kreis muss in diesem Jahr die Entscheidung treffen, ob er sich als Optionskommune bewirbt und gegebenenfalls die Arbeitsintegration der Langzeitarbeitslosen und die Unterstützung und Betreuung der sogenannten Bedarfsgemeinschaften selbstständig durchführen wird oder mit der Arbeitsagentur eine Vereinbarung über ein optimiertes Jobcenter trifft.

Diese Entscheidung fordert eine gründliche Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden alternativen gesetzlichen Möglichkeiten.

Die Kreisverwaltung hat den Ausschuss für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung über den Sachstand informiert und eine entsprechende fachliche Prüfung angekündigt. Für den 17.6.2010 ist zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Sozialausschusses und des Finanzausschusses eingeladen worden. Dort soll ein Vertreter des Kreises Steinfurt über konkrete Erfahrungen als Optionskommune berichten.”

Die Sprecherin der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN Gabi Deussen-Dopstadt erläutert die Zielrichtung des Antrags:

„Die Kreisverwaltung soll die Vor- und Nachteile unter fachlichen, organisatorischen und vor allem auch finanziellen Gesichtspunkten gegenüber stellen, damit der Kreistag und seine Gremien eine geeignete Entscheidungsgrundlage erhalten. Aus Sicht der beiden Fraktionen ist dabei von entscheidender Rolle, in welcher Form die Aufgabe am besten wahrgenommen werden kann und welche finanziellen Auswirkungen sich für den Kreis insgesamt ergeben, auch unter Berücksichtigung eventueller Auswirkungen des von der Bundesregierung aufgelegten Sparpaketes. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob und inwieweit die Städte und Gemeinden des Kreises bereit sind, sich selbst an der Durchführung der Aufgabe zu beteiligen, mit dem Ziel möglichst viele Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu vermitteln und den Familien eine Existenzgrundlage zu sichern und damit letztlich die kommunalen Haushalte zu entlasten.“

Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat soll im Juli noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Inwieweit das Land ergänzende Ausführungsbestimmungen erlässt, ist noch offen. Eine endgültige Entscheidung über die Frage, ob sich der Kreis als Optionskommune bewerben soll, dürfte erst nach Vorlage aller gesetzlichen und organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen möglich sein.

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