Antrag zum Haushalt 2023/2024 – Elternbeitragssatzung

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Antrag zum Haushalt 2023/2024:

Die Koalition aus CDU und GRÜNEN beantragt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023/2024 eine Änderung der Elternbeitragssatzung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zum nächsten Kindergartenjahr.
Folgende Änderungen sollen aufgenommen werden, unabhängig von Beitragsbefreiungen durch das Land Nordrhein-Westfalen:
1. Wegfall der Eingangsbeitragsstufe und damit Freistellung von Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 36.813 Euro.
2. Einführung von drei zusätzlichen Beitragsstufen oberhalb von 85.892 Euro bis zu einer Grenze von 140.000 Euro.

Begründung:
Wie die Verwaltung in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt hat, hat eine Analyse und ein Vergleich der Elternbeiträge des Rhein-Sieg-Kreises mit den umliegenden Städten und Gemeinden ergeben, dass die hier einschlägige Grenze der Eingangsbeitragsstufe mit 24.542 Euro im Bereich des unteren Levels liegt. Gleichzeitig ist die Höchstbeitragsstufe mit 85.897 Euro im Vergleich wenig ausdifferenziert. Insoweit sollte eine Anpassung wie oben beschrieben dringend erfolgen.
Die Nachfrage für Betreuungsplätze ist im Rhein-Sieg-Kreis nach wie vor sehr groß. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat eine sehr hohe Priorität. Für viele Familien ist dies auch eine Frage, wie hoch die Kosten für die Kinderbetreuung im Vergleich mit ihrem Einkommen sind. Daher ist aus familienpolitischer Sicht eine Anpassung der Elternbeiträge dringend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Torsten Bieber Nina Droppelmann
Brigitte Donie Ingo Steiner