ANTRAG der Stadt Lohmar auf Übernahme einer neu einzurichtenden Rettungswache

An Herrn
Christoph Fiévet
Vorsitzender des Ausschusses für Rettungswesen und Katastrophenschutz
Kreishaus
53721 Siegburg

Siegburg, 21.11.2022

ANTRAG der Stadt Lohmar auf Übernahme einer neu einzurichtenden Rettungswache

Sehr geehrter Herr Fiévet,

die Fraktionen von CDU und GRÜNE beantragen:

„Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises entspricht dem Antrag der Stadt Lohmar auf Übernahme der Trägerschaft einer neu einzurichtenden Rettungswache. Die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreis wird beauftragt:

  1. Im aktuellen Entwurf des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplan die Stadt Lohmar als Träger der neuen Rettungswache am Standort Lohmar aufzunehmen.
  2. Im Weiteren den Entwurf dahingehend anzupassen,
    1. dass die Trägerschaft und Errichtung der Rettungswache Lohmar bei der Stadt Lohmar liegt.
    2. Dass die Trägerschaft der Interimswache, die Notwendig ist, bis die neue Wache errichtete wurde, bei der Stadt Lohmar liegt.

Für die Ausschreibung der Rettungsdienstlichen Leistungen eine Option gemäß der Vorgaben des derzeit gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorzusehen, die für den Fall, dass bis zum 31.01.2024 kein Einvernehmen mit den Beteiligten über den Rettungsdienstbedarfsplan erzielt werden kann, die Rettungsdienstlichen Leistungen im Stadtgebiet Lohmar übergangsweise über den 01.02.2024 hinaus bis zur Gültigkeit des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplan sicherstellt.

Begründung:

Das Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes stellt fest, dass die rettungsdienstliche Versorgung mit der 12-minütigen Hilfsfrist für den ländlichen Raum insbesondere im nördlichen Gebiet der Stadt Lohmar zu weniger als 70 Prozent gesichert ist. Es wird daher dringend die Einrichtung einer neuen Rettungswache in Lohmar empfohlen.

Die Stadt Lohmar hat im Rat die Übernahme der Trägerschaft dieser Wache beschlossen, vornehmlich weil eine Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Wache sowie einer Interimslösung durch die Stadt Lohmar deutlich schneller zu realisieren sein wird, als es aufgrund der laufenden Großprojekte im Kreis, der Kreisverwaltung, möglich sein wird.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Rettungsdienstbedarfsplan bis zum 31.01.2024 (Ende der derzeitigen Verträge) wegen nicht Vorhandenen Einvernehmens mit den anderen Beteiligten keine Gültigkeit erlangt, muss zur Sicherstellung des Rettungsdienst in Lohmar eine Option in der Ausschreibung vorgesehen werden, dass wir im derzeit gültigen Plan, das Teile des Stadtgebiet durch das Los Neunkirchen-Seelscheid erbracht werden. Die Regelungen für die Wachen Siegburg, Overath und Rösrath sind nicht in der Trägerschaft des Kreises.