Vorübergehende Öffnung der Grundsätze der Kulturförderung des Rhein-Sieg-Kreises

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien im Bereich der Kulturförderung des Rhein-Sieg-Kreises vorrübergehend zu öffnen. Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden:

  • das jeweilige Projekt kann sich auch auf nur eine Kommune beziehen;
  • ein Kreiszuschuss ist auch ohne gleichrangige Beteiligung der Kommune möglich;
  • in solchen Fällen können Festbeträge sinnvoll sein;
  • die Künstlerinnen und Künstler dürfen für ihren eigenen Einsatz Kosten in angemessener
    Höhe einsetzen.

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Ausschusssitzung darzulegen, ob und inwieweit eine solche Öffnung der Förderrichtlinien handelbar ist.

Begründung:

Die Grundsätze der Kulturförderung des Rhein-Sieg-Kreises (Projektförderung) sehen gemäß den Beschlüssen vom 11.11.2011 und 28.11.2016 vor, dass – neben anderen Kriterien – nur solche
Projekte in Betracht kommen, die erkennbar überörtliche Bedeutung bzw. Auswirkungen haben, z. B. Kooperationsprojekte mehrerer Kommunen, und bei denen sich die jeweiligen Kommunen gleichrangig beteiligen.

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN möchten in der derzeitigen Corona-Krise das kulturelle Leben in den Kommunen des Kreises dadurch beleben, dass diese Förderrichtlinien vorübergehend geöffnet werden.