Mit einer gemeinsamen Resolution wenden sich die Kreistagsfraktionen von CDU, Grünen und der SPD an die Bundes- und Landesregierung mit der Forderung, bei allen Maßnahmen das Konnexitätsprinzip zu beachten. Das bedeutet: Wer eine Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Die Kommunalpolitiker freuen sich über die breite Unterstützung im Kreistag.
Sie erklären dazu: „Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte ist allen bekannt. Neben einem unzureichenden finanziellen Ausgleich, z. B. bei den Sozialausgaben, führen auch vom Bund bzw. Land Nordrhein-Westfalen gesetzte Anforderungen zu erheblichen Kostensteigerungen bei Kreisen und Kommunen. Die Bürgermeister und Kämmerer des Rhein-Sieg-Kreises haben darauf in einem Schreiben an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2011 deutlich hingewiesen. Leider steht bis heute dazu eine Antwort noch aus. Da auch der Doppelhaushalt 2011/2012 des Rhein-Sieg-Kreises durch diese Anforderungen belastet wird, ist die Verabschiedung des Haushaltes der Zeitpunkt, erneut die Einhaltung des immer wieder zugesagten Konnexitätsprinzips auch einzufordern.
Es sind eine Reihe von Anforderungen des Bundes allein in den letzten Monaten beschlossen worden, bei denen bis heute offen ist, wie sie umgesetzt und finanziert werden sollen. Deshalb wollen wir von der Bundesregierung wissen, wie sie den bürokratischen Zusatzaufwand für den Kreis durch das Bildungs- und Teilhabepaket bewertet und welche konkreten Maßnahmen sie dagegen beabsichtigt? Warum keine Regelung zur Kostenerstattung im neuen Vormundschaftsrecht getroffen wurde, obwohl das neue Recht zu einer massiven Erhöhung der Personalkosten in diesem Bereich führen wird? Und wie die erheblichen zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels im Rahmen des Ausländerechtes entstehen, abgedeckt werden sollen?“
Die drei Fraktionen sehen aber auch Aufklärungsbedarf seitens der Landesregierung, um eine vorausschauende und solide Finanzpolitik im Kreis für die Gemeinden betreiben zu können. Sie wollen deshalb wissen, welche Änderungen die Landesregierung für die Kommunen und Kreise anstrebt, um eine zeitnahe Auszahlung von Landeszuweisungen sicherzustellen, damit die kostenintensive Vorfinanzierung von Landeszuweisungen durch die Kommunen bzw. den Kreis entfällt. Sie erwarten auch unverzüglich eine Regelung zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen durch das Kinderförderungsgesetz (Ausbau der U 3-Betreuung) und zu den Kosten für das Neue Kommunale Finanzmanagement, die insbesondere durch die Verpflichtung zum „Gesamtabschluss“ entstehen. Sie wollen auch erfahren, womit das Land vor Verteilung der Wohngeldentlastung an die Träger der Kosten der Unterkunft einen „Vorwegabzug“ von 220 Mio. Euro unter Hinweis auf seine Belastung aus dem Länderfinanzausgleich begründet, der vom Landkreistag seit langem kritisiert wird.
Gemeinsam appellieren daher die drei Fraktionen im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises an Bund und Land, angesichts der dramatisch schlechten Finanzlage von Kommunen und Kreisen das Konnexitätsprinzip zu beachten. Ohne einen angemessenen Finanzausgleich dürfen nach ihrer Ansicht keine neuen Aufgaben mehr an Kreise und Kommunen delegiert werden.