Kreisverwaltung soll schlanker werden

Nach Vorstellungen von GRÜNEN und CDU wird es künftig fünf statt bislang sieben Dezernate im Kreishaus geben. Anlass für die Schlankheitskur und einen entsprechenden Prüfauftrag liefert die derzeit laufende und von den Koalitionspartnern initiierte Organisationsuntersuchung der Kreisverwaltung. Die Frage nach der Anzahl der Dezernate setzen die Fraktionen auch mit Blick auf die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Konsolidierung, der am nächsten Mittwoch tagt.

 Zwei Dezernenten der Kreisverwaltung werden im Januar 2017 pensioniert. Hinzu kommt: im Vergleich zur Dezernatsstruktur in anderen Kreisen ist der Rhein-Sieg-Kreis deutlich üppiger ausgestattet. So verfügen etwa der Rhein-Kreis Neuss, der Rhein-Erft-Kreis und der Rheinisch Bergische Kreis über weniger Dezernenten als der Kreis. CDU/Grüne wollen daher auf zwei der sieben Dezernentenpositionen verzichten und bitten den Landrat um Prüfung, ob dies umsetzbar ist.

 „Strukturreformen und Einsparungen müssen auch an der Spitze erfolgen”, so CDU-Kreistagsfraktionschef Dr. Torsten Bieber. „Sollten sich unsere Vermutungen bestätigen, dass wir auf zwei Dezernatsposten verzichten können, sollten wir das auch machen. Es wäre das richtige Signal in die Kreisverwaltung und zeigt, dass wir die Konsolidierung im Blick haben und nicht an Spitzenpositionen aus politischem Kalkül festhalten.”

 

Der Vorsitzende der GRÜNEN-Kreistagsfraktion, Ingo Steiner: „Die Organisationsuntersuchung ist dank der Unterstützung unseres Landrates Sebastian Schuster eine riesige Chance, erstmals seit vielen Jahren die Organisation der gesamten Kreisverwaltung auf den Prüfstand zu stellen. Diese Vorgabe wird unseres Erachtens zu weiteren Organisationsänderungen führen, die unsere Kreisverwaltung noch effizienter und effektiver machen.”

 

Hintergrund
Zum 31. Januar 2017 scheiden die Dezernenten Bernd Carl und Hermann Allroggen altersbedingt aus. Die Stellenausschreibung müsste im Herbst 2015 begonnen werden, um in einem transparenten Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren spätestens im Sommer 2016 einen/ eine Nachfolger/-in für jeden Dezernentenposten zu gewinnen. Aus diesem Grund muss frühzeitig Klarheit bestehen, ob die Wiederbesetzung der Stellen erfolgt oder nicht. Zuständig für die Stellenbesetzung ist der Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss.

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