Politische Vorfahrtsregel für Landesstraßen: Erhalt vor Neubau

In den vergangenen Jahren wurde immer deutlicher: Ein Großteil der Straßenbrücken ist marode und muss saniert werden. Dies trifft Bundesfernstraßen genauso wie Landesstraßen und kommunale Straßen. Die über Jahrzehnte währende falsche Politik des Straßenneubaus hat nicht nur ökologisch schwerwiegende Folgen.

„Sie hat auch dazu geführt, dass zu viel Geld in teure und fragwürdige Prestigeprojekte geflossen und zu wenig Geld für den Erhalt des bestehenden Straßennetzes ausgegeben wurde“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der GRÜNEN im NRW-Landtag, Arnd Klocke. „ Dieser Infrastrukturverschleiß ist genauso im Schienen- und Wasserstraßennetz zu besichtigen.“

Die rot-grüne Landesregierung hat sich seit 2010 intensiv diesem Thema angenommen. Wir sagen im Koalitionsvertrag zur Straßeninfrastruktur nicht nur „Erhalt vor Neubau“, sondern wir handeln auch entsprechend. Um einen Überblick über die derzeitige Lage zu erhalten, verfolgt das NRW-Verkehrsministerium nun einen umfassenden Ansatz inklusive einer ausführlichen Bestandserhebung. So sollen zunächst knapp 1.600 Brückenbauwerke im Hinblick auf ihren Zustand und ihre Tragfähigkeit überprüft werden.

Einen ersten Zwischenbericht zum Stand der Überprüfungen hat das Verkehrsministerium am 22. Januar dem Verkehrsausschuss des Landtages vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine detaillierte Liste von einzelnen Brücken an Bundesfernstraßen. Je nach Bearbeitungsstand sind Informationen darüber zu finden, ob eine Überprüfung erfolgt ist, ob eine Verstärkung oder ein Ersatzneubau vorgesehen sind und in einigen Fällen sind auch bereits Angaben zu Zeiträumen und Kosten enthalten.

Die Liste ist hier abzurufen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2612.pdf

Die GRÜNEN regen an, diese Liste vor Ort im Hinblick auf damit einhergehende Probleme und Handlungsmöglichkeiten zu überprüfen. Zu nennen sind beispielhaft: Auswirkungen der Sanierungs- bzw. Neubauarbeiten auf die Verkehrsführung für Radfahrer, Fußgänger, ÖPNV und Autoverkehr, Fragen des Natur- und Umweltschutzes, Lärmschutzmaßnahmen, gleichzeitige Anlage von Fuß- und Radwegen im Zuge von Baumaßnahmen, städtebauliche Gestaltungsaspekte.

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