Laut Presseberichten bereitet die DB Mobility Networks Logistic die Lärmschutzsanierung der Bahnstrecke in Bornheim vor. Wie aus einem Schreiben der Bahn-Tochter hervorgeht, sind sieben Streckenkilometer der Eisenbahnstrecke 2630 im Bereich Bornheim-Roisdorf im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten. Erforderlich sei aber zunächst ein auf der Basis von Geodaten erstelltes Schallgutachten. Diese Daten müsse der Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung stellen.
Die Kosten des Schallgutachtens sollen nach Presseverlautbarungen ca. 5.000 Euro betragen. Allerdings sollen die Gebühren für die Geobasisdaten ca. 15.000 Euro betragen. Die Deutsche Bahn weigert sich nach den Presseberichten jedoch, den Betrag für die Geobasisdaten zu zahlen. Der Rhein-Sieg-Kreis hingegen verweist auf rechtliche Verpflichtungen, die Gebühren in dieser Höhe zu erheben. Die Gebührenordnung für das Katasteramt gibt das Land vor.
In diesem Zusammenhang fragen wir den Landrat: Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn vom Rhein-Sieg-Kreis fordert, die Geobasisdaten kostenfrei zur Verfügung zu stellen? Trifft es zu, dass der Rhein-Sieg-Kreis für das Zurverfügungstellen der Geobasisdaten 15.000 Euro fordert? Auf welcher Rechtsgrundlage fordert der Kreis diese Summe? Handelt es sich hier um vom Kreistag zu beschließende Gebühren oder Gebühren, die das Land festlegt? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, aus übergeordneten Gründen von dieser Summe abzuweichen?
Hat sich der Rhein-Sieg-Kreis in diesem Zusammenhang bei übergeordneten Stellen nach Möglichkeiten erkundigt, von der vollen Gebührenforderung abzusehen? Ist es richtig, dass nach Aussage der Bahn andere Kommunen die Geodaten der Deutschen Bahn kostenlos überlassen haben und hat der Kreis dieses überprüft? Über das Ergebnis der Anfrage berichten wir in einem unserer nächsten Newsletter.