GRÜNE Kreistagsfraktion: Bundestagsabgeordnete und Kanzlerin Merkel sind in der Pflicht

“Wir müssen zurück zu geltendem Recht“, kommentiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises, Michaela Balansky, die Ergebnisse des Gutachtens zum Status Quo des Berlin-Bonn-Gesetzes.

„Dass immer mehr Arbeitsplätze stillschweigend nach Berlin verlagert werden haben viele geahnt“, so die Vizelandrätin, „gut, dass wir es jetzt amtlich haben, jetzt heißt es massiv gegensteuern.“  Hintergrund: Als am Abend des 20. Juni 1991 der Berlin-Bonn-Beschluss fiel, glaubten viele Menschen die Lichter in der Region gingen aus.

Doch es kam anders, auch oder gerade weil ein gesetzlich verankertes Maßnahmenpaket die Zukunft der Region auf hoffnungsvolles Fundament stellte. „Es kann nicht sein, dass dieser schleichende Umzug weitergeht, Berlin muss hier zurückrudern“ so Balansky.

Gut am Gutachten des Berliner Professors aus Berlin sei, dass jetzt endlich rechtskräftige und damit starke Argumente zur Sprache kämen. „Nun müssen die Bundestagsabgeordneten eine Rückkehr zur fairen Arbeitsteilung zwischen Regierungs- und Verwaltungssitz herbeiführen“, fordern Balansky und Fraktionsvorsitzende Gabi Deussen-Dopstadt.

Die Region habe ihren Teil der Ausgleichsvereinbarung erfüllt, ergänzt die Fraktionsvorsitzende „in dem alle Akteure die Folgen mit großer Kraft kompensiert und den Strukturwandel erfolgreich gemeistert haben.“ Jetzt sei die Bundesregierung in der Pflicht, sich an die Gesetzgebung zu halten.

Nach den im Ausschuss für regionale Wirtschaftsförderung diskutierten Hochrechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen geht es um 31.000 Arbeitsplätze, die im Fall eines kompletten Umzugs allein im Rhein-Sieg-Kreis auf dem Spiel stehen. Hinzu kommt der Verlust von rund 24.000 Einwohnern, „mit der Folge von Kaufkraftrückgang, Leerständen und Wertverlusten bei Wohn- und Gewerbeimmobilien.“

 

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