Unter welchen Voraussetzungen übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis die Kosten für Nachhilfeunterricht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ? Entsprechen die im Rhein-Sieg-Kreis aktuell angewandten Förderkriterien den verbindlichen Vorgaben durch das zuständige Bundesministerium? Nach Hürden wie diesen haben die GRÜNEN in der Verwaltung gefragt.
Anlass dazu boten Gespräche mit Eltern und LehrerInnen. Grundsätzlich erfolgt die Förderung von Nachhilfe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Grundsatz einer „kurzfristig notwendigen Förderung, um vorübergehende Lernschwächen abzubauen und das Klassenziel (Versetzung) zu erreichen“. Aber hier steckt der Teufel im Detail. Die Verwaltung signalisiert inzwischen weitere Restriktionen, die eine Antragsstellung deutlich erschweren oder sogar zur Ablehnung führen können.
Konkret fragt die Fraktion: Ist eine Förderung von Nachhilfe in der Orientierungsstufe (5+6) nicht möglich, weil es hier gar keine Versetzungen gibt? Die Folge: Schüler an Gymnasien hätten somit in den Klassen fünf und sechs keinen Anspruch. Andererseits müssen aber Kinder, die am Gymnasium die erforderlichen Leistungen in der Orientierungsstufe nicht erbringen, auf eine andere Schulform wechseln.
Es geht noch weiter: An der Gesamtschule gibt es bis zur achten Klasse keine Versetzung, hier wird erst von neun zu Klasse zehn über eine Versetzung entschieden. Ist demnach die Kostenübernahme erst ab Klasse 9 gegeben? Gleichwohl – und das gilt auch für Gymnasien – gibt es auch in der Orientierungsstufe Schüler mit Förderbedarf für vorrübergehende Lernschwächen, die durch gezielte Nachhilfe eine negative Auswirkung auf die spätere Schullaufbahn verhindern kann.
Die Frage nach der Förderfähigkeit alleine an der Frage des Klassenziels „Versetzung“ zu reduzieren ist nach Einschätzung von Experten falsch und aus pädagogischer Sicht „Unsinn“. Aus Sicht der GRÜNEN im Kreistag muss die Finanzierung überdacht werden. „Statt Pro-Kopf-Etat ist ein Budget für jede Schule vorstellbar.“