Sehr geehrter Herr Landrat,
nach den Sommerferien beginnt wieder ein neues Schuljahr. Bevor ein Kind eingeschult wird, wird dessen Entwicklung untersucht.
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Sie muss vom Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt werden. Ob ein schulpflichtiges Kind zurückgestellt oder eingeschult werden kann, liegt u. a. auch an der Beurteilung durch ein schulärztliches Gutachten. Für Kinder, die in die Schule kommen, ist die Teilnahme an dieser Untersuchung verpflichtend.
In den vergangenen Jahren haben die Schuleingangsuntersuchungen den Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst vor Herausforderungen gestellt. Die Kreisverwaltung hat vor diesem Hintergrund organisatorische und strukturelle Optimierungen vorgenommen und unter anderem ein Untersuchungsangebot im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis etabliert.
Vor diesem Hintergrund und den aktuellen Berichten in der Medienberichterstattung über die Quoten der Schuleingangsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen sowie der spezifischen Situation im Rhein-Sieg-Kreis bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNEN um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragestellungen:
Quantitative Daten und Quoten
1.
Wie viele Kinder werden im Schuljahr 2026/2027 im Rhein-Sieg-Kreis voraussichtlich ein-geschult?
2.
Wie viele angehende Erstklässlerinnen und Erstklässler wurden bis zum heutigen Datum durch den Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst untersucht, um die Gesundheit und den Entwicklungsstand im Hinblick auf die Schulreife zu beurteilen sowie einen potenziel-len Förderbedarf oder eine notwendige Rückstellung festzustellen?
3.
In welchem Zeitraum fanden die Schuleingangsuntersuchungen für das neue Schuljahr 2026/2027 statt?
4.
Wie hoch ist die Untersuchungsquote in diesem Zeitraum in Prozent?
5.
Sofern nicht 100 % der angehenden Erstklässlerinnen und Erstklässler untersucht werden konnten: Welche Gründe liegen hierfür vor?
Medizinische und pädagogische Aspekte
6.
Welche Auffälligkeiten erhebt bzw. stellt die Verwaltung im Rahmen der Schuleingangs-untersuchungen regelmäßig bei den Kindern fest?
7.
Ist sichergestellt, dass Kinder mit bereits bekannten Auffälligkeiten prioritär und zeit- gerecht untersucht werden?
8.
Wie hoch ist die Quote der Kinder mit festgestellten Auffälligkeiten im Rhein-Sieg-Kreis?
9.
Gehört zur Schuleingangsuntersuchung explizit die Beurteilung der Sprachreife für die deutsche Sprache? Welche Entwicklungen stellt die Verwaltung hierbei fest?
10.
Stellt die Verwaltung eine Zunahme des Förderbedarfs fest und inwieweit korreliert dies mit landesweiten Trends?
Organisation und Prozesse
11.
Nach welchem System bzw. nach welchen Kriterien werden die Kinder zu den Schul- eingangsuntersuchungen eingeladen?
12.
Welche Konsequenzen ergeben sich für das Kind sowie für die Schule, wenn keine Schul-eingangsuntersuchung durchgeführt wurde?
13.
Inwieweit hat die Einführung der Online-Terminbuchung und des optimierten Einladungs-managements die Effizienz der Terminvergabe und die tatsächliche Untersuchungsquote gesteigert?
14.
Werden entsprechende Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendmedizinischen Diens-tes ausschließlich für Schuleingangsuntersuchungen eingesetzt oder fallen weitere Aufga-ben in ihren Verantwortungsbereich?
15.
Gibt es bereits Erfahrungen mit der Anerkennung der Kreisverwaltung als Weiterbildungs-stätte für angehende Pädiatrie-Fachärzte?
gez.
Björn Franken Pauline Gödecke
Michael Söllheim Jasmin Sowa-Holderbaum
Monika Grünewald Rebecca Stümper
Jessica Thielen Ina Löllgen
