An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft
Herrn Dr. Josef Griese
21.05.2025
Kreishaus
53721 Siegburg
nachrichtlich:
Fraktionen/Gruppen
Antrag
Konzept zur Treibhausgasneutralität
Sehr geehrter Herr Dr. Griese,
die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft am 04.06.2025:
1. Der Sperrvermerk über die Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € in 2025 und 70.000 € in
2026 zur Erstellung einer Treibhausgasneutralitätsstrategie beim Teilprodukt 0.66.50.01 Klimaschutz wird aufgehoben.
2. Aufgrund der am 24.03.2025 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und
Landwirtschaft vorgelegten Rahmenplanung wird angesichts der grundsätzlichen politischen wie finanziellen Bedeutung ein Konzept unter folgenden Abänderungen der ursprünglichen Rahmenplanung (Anhang zur Vorlage 4696/25) erstellt:
a) Über die im Jahr 2045 zu erreichenden Klimaschutzziele (Handlungsfelder und Zielerreichungsgrad) entscheidet final der Kreistag bis zum 31.03.2026.
b) Das Konzept und dessen Umsetzung betrachtet in der ersten Stufe ausschließlich
die Kernverwaltung. Die Konzerntöchter des Rhein-Sieg-Kreises werden parallel
dazu aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, eigenständig Maßnahmen zu erarbeiten und so umzusetzen, dass der Rhein-Sieg-Kreis seine Klimaschutzziele 2045
erreichen kann. Die Konzerngesellschaften haben der Kreisverwaltung ihre Konzepte bis zum 31.03.2026 vorzulegen.
c) Die Konzerngesellschaften haben der Kreisverwaltung ihre Umsetzungspläne bis
zum 31.03.2027 vorzulegen. Diese werden vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele des Kreises bewertet. Sofern die Pläne diese Ziele ganz oder teilweise nicht
erreichen, ist der jeweilige Umsetzungsplan in Zusammenarbeit von Kreis und Tochtergesellschaft bis zum 31.12.2027 entsprechend zu ergänzen.
d) Der aus den Zielen des Konzeptes zu erarbeitende Maßnahmenkatalog des Kreises
ist auf Grundlage einer einheitlichen Kosten-/Nutzenanalyse im Hinblick auf die
mögliche CO2-Senkung der Emission zu erstellen. Nach Möglichkeit sollen die Maß-
nahmen mit der besten Kosten-/Nutzen-Relation in den nächsten Jahren als erstes
umgesetzt werden.
e) Über den Maßnahmenkatalog des Kreises und dessen Umsetzung sowie Fortschreibung entscheidet angesichts der finanziellen Bedeutung abschließend der Kreistag.
f) Die angepasste Rahmenplanung ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft vorzulegen und final zu beschließen. Unter
Beachtung der oben genannten Vorgaben soll die Kreisverwaltung die Arbeit an
dem Konzept bereits aufnehmen.
3. Die Treibhausgasneutralitätsstrategie des Kreises ist als fortlaufender und agiler Prozess so
auszugestalten, dass zum einen neue Entwicklungen und Technologien berücksichtigt und
bereits beschlossene Maßnahmen auch zur Diskussion gestellt werden können. Zwingend
notwendig ist die regelmäßige Einbeziehung des Kreistages und seiner Fachausschüsse.
Dem Umweltausschuss ist halbjährlich, dem Kreistag jährlich über die Umsetzung der Strategie zu berichten, wobei der Sachstand der einzelnen Maßnahmen des Umsetzungskataloges dem Bericht anhand eines Ampelsystems als Anlage beizufügen ist (rot: noch nicht
begonnen, gelb: in Umsetzung, grün: umgesetzt).
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner
Monika Grünewald Wilhelm Windhuis