An den Vorsitzenden des Ausschusses für
Planung und Verkehr
Ingo Steiner 27. August 2024
Kreishaus
53721 Siegburg
nachrichtlich:
Fraktionen/Gruppen
Antrag
Einrichtung von Schutzstreifen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von CDU und GRÜNEN beantragen:
- Die Kreisverwaltung in ihrer Funktion als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden wird beauftragt,
- im Kreisgebiet für Kreisstraßen die Einrichtung von Schutzstreifen zu prüfen, mit den jeweiligen Kommunen abzustimmen und wo im Einvernehmen mit der Kommune möglich, kurzfristig umzusetzen.
- im Gebiet der Kommunen in Abstimmung mit den Kommunen die Einrichtung von Fahrrad-Schutzstreifen außerorts sowie Fahrrad-Piktogramm-Ketten innerorts wie außerorts dort zu prüfen, wo keine Schutzstreifen möglich oder sinnvoll sind. Dabei soll im Grundsatz ein Fahrradschutzstreifen den Vorzug vor einer Fahrrad-Piktogramm-Kette immer dann haben, wenn der Schutzstreifen möglich und zulässig ist.
- Die Prüfung soll schrittweise für die Routenabschnitte des NRW-Radroutennetzes erfolgen, auf denen bislang keine eigene Radverkehrsführung (Radweg, Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) vorhanden ist.
- Die Kreisverwaltung wird gebeten, bei positivem Prüfergebnis im Rahmen der vorhandenen Mittel die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zeitnah vorzunehmen.
- Über den Stand der Prüfung bzw. der Umsetzung dieses Beschlusses ist spätestens in sechs Monaten dem zuständigen Fachausschuss zu berichten.
Begründung:
Leider scheitern die ambitionierten Vorhaben des RSK zum Ausbau der Radwege an Kreisstraßen oft an den Schwierigkeiten und rechtlichen Voraussetzungen des Grunderwerbs. Hinzu kommt, dass selbst an Bundes- und Landstraßen der Bau von Radwegen inzwischen wieder nachgelassen hat. Planungskapazitäten fehlen oft ebenso wie die notwendigen Finanzmittel. Trotz dieser Schwierigkeiten ist es jedoch erforderlich, dass alle betroffenen Baulastträger weiter mit größter Anstrengung das Ziel verfolgen, überall wo möglich und zulässig eigenständige Radverkehrsanlagen herzustellen.
Denn die Verkehrssicherheit ist für Radfahrende als ungeschützte Verkehrsteilnehmende besonders wichtig. Diesem Ziel soll die Umsetzung der genannten Maßnahmen in erster Linie dienen. Die Anordnung von Schutzstreifen oder Piktogramm-Ketten als Sofortmaßnahmen soll und darf jedoch nicht bedeuten, dass dauerhaft auf die Herstellung eigenständiger Radverkehrsanlagen verzichtet werden soll, obwohl diese an den betreffenden Strecken möglich und zulässig wären.
Auch in ländlichen Gegenden nimmt das Fahrrad durch die zunehmende Elektrifizierung (Pedelecs) mittlerweile eine weiter wachsende Rolle ein und entfaltet zusätzliches Potenzial. Dieses soll durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden. Leider fehlen auch auf wichtigen Radrouten eigenständige Radverkehrsanlagen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Seien es mangelnde Flächenverfügbarkeit im Straßenraum oder der erhebliche planerische oder bauliche Aufwand.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat als Oberste Straßenverkehrsbehörde in zwei Erlassen die Einrichtung von Fahrrad-Schutzstreifen auch außerorts (Erlass Az. VII C 4 – 58.91.24 vom 10.01.2024) ebenso ermöglicht wie das Anbringen von Piktogramm-Ketten auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen (Erlass Az. VII C 4 – 58.90.10 vom 25.01.2023).
Beide Instrumente signalisieren dem Kraftfahrzeugverkehr, dass jederzeit mit Radfahrenden auf der Fahrbahn zu rechnen ist und die Radfahrenden dort auch ordnungsgemäß unterwegs sind. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur kurzfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende sein.
Wichtig ist bei der Einführung entsprechender Maßnahmen eine gute Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Zum einen sollen die umgesetzten Maßnahmen transparent und nachvollziehbar begründet werden; zum anderen müssen die motorisierten Verkehrsteilnehmer wissen, welches Verhalten gerade bei Fahrrad-Schutzstreifen gefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Dr. Torsten Bieber Horst Becker
Oliver Krauß Michael Schroerlücke
f.d.R. Hans Schwanitz