Hochwasserrisikomanagement NRW

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) stellt sog. Hochwasserrisikomanagementpläne für Nordrhein-Westfalen

(https://www.flussgebiete.nrw.de/die-hochwas-serrisikomanagementplaene-fuer-nrw-5777)

sowie sog. Kommunensteckbriefe zum Hochwasserrisikomanagementplan für jede einzelne Kommune im Regierungsbezirk Köln zur Verfügung

(https://www.flussgebiete.nrw.de/node/5741).

Vor diesem Hintergrund sowie des im Juli 2022 begangenen ersten Jahrestags der Flutkatastrophe im Rhein-Sieg-Kreis bitten wir um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen, insbesondere im Hinblick auf die von der Flutkatastrophe besonders betroffenen linksrheinischen Kommunen:

  1. Liegen der Kreisverwaltung Informationen vor, inwieweit die in den Kommunensteckbriefen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen zur Hochwasserrisikomanagementplanung umgesetzt sind bzw. wie der aktuelle Stand der Umsetzung ist?
  2. Die in den Kommunensteckbriefen vorgesehenen Maßnahmen stammen größtenteils aus den Jahren vor der Flutkatastrophe im Jahr 2021. Liegen der Kreisverwaltung Informationen vor, ob die Kommunensteckbriefe nach der Flutkatastrophe durch das MUNV NRW überprüft bzw. überarbeitet wurden und inwiefern die Betroffenen der Flutkatastrophe hierbei eingebunden wurden? Für den Fall, dass noch keine Überprüfung/Überarbeitung stattgefunden hat, inwiefern ist diese durch das MUNV NRW vorgesehen?
  3. Inwiefern fließen die Informationen der Kommunensteckbriefe in die Erstellung einer kreisweiten Starkregengefahrenkarte ein bzw. inwiefern werden diese berücksichtigt? Ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem MUNV NRW geplant?
  4. Als Maßnahmenträger für a) die regelmäßige Aufnahme von Hinweisen und Auflagen bei Baugenehmigungen sowie die Überwachung von Bauvorhaben, b) die Bereitstellung der sog. HWGK und HWRK im Internet, c) die Erfassung der Hochwasseralarm- und Hochwassereinsatzpläne der Kommunen sowie d) die Evaluierung und Nachbereitung von Katastropheneinsätzen ist im Kommunensteckbrief u. a. für Swisttal der Rhein-Sieg-Kreis hinterlegt. Welche Aufgabenbereiche umfassen die genannten Maßnahmen und wie werden diese vom Rhein-Sieg-Kreis erfüllt?
  5. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 zwei zusätzliche Stellen für eine verstärkte Gewässeraufsicht in der unteren Wasserbehörde beschlossen. Sind die beiden Stellen bereits besetzt und inwieweit haben die beiden zusätzlichen Stellen die Gewässeraufsicht seither positiv beeinflusst?