Nicht-hoheitliche Beflaggung am Kreishaus

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU und GRÜNE beantragen folgenden Beschluss zur Abstimmung zu stellen:

Der Kreistag stellt fest, dass nach Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom
15.12.2003 die Entscheidung über das Hissen von nicht-hoheitlichen Flaggen an Dienstgebäuden
des Landes dem Leiter der Dienststelle obliegt.
Der Kreistag begrüßt die Erklärung des Landrates in der Pressekonferenz am 02.06.2021, zukünftig
am 17. Mai d. J. als Zeichen des Respekts und der Toleranz zum Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und
Transphobie (IDAHOBIT) die Regenbogenfahne am Kreishaus hissen zu lassen.

Begründung:

Die Frage, welche nicht-hoheitlichen Flaggen wann am Kreishaus gehisst werden, liegt in der
Entscheidungshoheit des Landrates als Dienststellenleiter. Es ist nicht Aufgabe des Kreistages über
die Beflaggung zu besonderen Anlässen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner