Katastrophenschutzbedarfsplan

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Landesgesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) wird aktuell novelliert. Zukünftig sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, neben Alarm- und Einsatzplänen für den Katastrophenschutz auch einen Katastrophenschutzbedarfsplan aufzustellen.

Auch wenn die Frist zur erstmaligen Aufstellung noch nicht öffentlich bekannt ist, möchten wir die Verwaltung schon jetzt in die Lage versetzen, möglichst zeitnah mit der Aufstellung eines Katastro-phenschutzbedarfsplans für den Rhein-Sieg-Kreis zu beginnen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Liegen der Verwaltung schon nähere Angaben vor, bis wann die erstmalige Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans zu erfolgen hat bzw. mit welcher Frist hierzu zu rech-nen ist?

2. Welche Kosten sind mit der Aufstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans verbunden? Wie verteilen sich die Kosten auf die zukünftigen Haushalte des Rhein-Sieg-Kreises?

3. Welchen Zeitplan sieht die Verwaltung im Hinblick auf die Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans aktuell vor?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung die Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans zu beschleunigen?

gez.

Björn Franken Ina Löllgen

Michael Söllheim Jasmin Sowa-Holderbaum

Ingo Steiner