Grüne Kreistagsfraktion stimmt Gebührenanpassung zu – fordert aber bundesweite Lösung für faire Rettungsdienstfinanzierung
Siegburg, 12. Dezember 2025– Die Fraktion von DIE GRÜNEN im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in der Sitzung am 4. Dezember 2025 den Beschlüssen zur rückwirkenden und zukünftigen Kalkulation der Rettungsdienst- und Leitstellengebühren zugestimmt. Die Satzungen gelten rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 sowie ab 1. Januar 2026. Die Zustimmung erfolgte aus kommunalpolitischer Verantwortung, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Flächenkreis sicherzustellen – allerdings mit deutlicher Kritik an der ungerechten Erstattungspraxis der Krankenkassen und der in diesen Punkten untätigen Landes- und Bundespolitik.
Kostendeckung statt kommunale Belastung
„Als Grünen-Fraktion haben wir uns für die Gebührenanpassung entschieden, weil der Rhein-Sieg-Kreis gesetzlich zur kostendeckenden Kalkulation verpflichtet ist“, erklärt Ingo Steiner, Fraktionsvorsitzender. „Würden wir die Gebühren künstlich niedrig halten, müssten die fehlenden Mittel über die Kreisumlage– also indirekt über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – ausgeglichen werden. Das wäre keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung der Lasten.“ Die neuen Sätze gewährleisten, dass der Rettungsdienst weiterhin flächendeckend, mit ausreichend Personal und moderner Ausstattung arbeiten kann – besonders wichtig in einem ländlich geprägten Kreis mit langen Anfahrtswegen.
Krankenkassen verschärfen soziale Ungerechtigkeit
Die Fraktion übt jedoch scharfe Kritik an den Krankenkassen, die zunehmend nur noch pauschale Festbeträge (häufig nur 70 % der tatsächlichen Kosten) erstatten – statt wie bisher die vollen Einsatzkosten zu übernehmen. „Diese Praxis führt zu Finanzierungslücken, die am Ende bei den Patientinnen und Patienten hängen bleiben“, warnt Steiner. „Das ist sozial ungerecht und gefährdet das Vertrauen in den Notruf. Niemand darf aus Angst vor Kosten zögern, die 112 zu wählen.“
Forderung an Land und Bund: Systemwechsel jetzt!
Die Grünen fordern dringend eine gesetzliche Klarstellung auf Landes- und Bundesebene:
„Der Rhein-Sieg-Kreis kann diese systemischen Probleme nicht allein lösen“, betont Ina Löllgen, Sprecherin für Rettungswesen, Katastrophenschutz und Gesundheit der GRÜNEN Kreistagsfraktion. „Land und Bund müssen endlich handeln, statt die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger mit den Folgen ihrer Untätigkeit alleinzulassen.“
Soziale Härten abfedern – aber keine Dauerlösung
Die Fraktion pocht darauf, dass der Kreis Stundungen, Ratenzahlungen und Härtefallregelungen anbietet, um sozial Schwache zu entlasten. „Doch das darf keine Dauerlösung sein“, sagt Löllgen. „Wir brauchen eine solidarische Finanzierung, die sicherstellt: Wer Hilfe braucht, bekommt sie –ohne Existenzängste.“
Hintergrund: Die Gebührenunterschiede im Kreisgebiet ergeben sich aus den standortspezifischen Kostenstrukturen (z. B. Personal, Fahrzeuge, Einsatzhäufigkeit). Im Flächenkreis Rhein-Sieg sind die Vorhaltekosten höher als in Ballungsräumen, da längere Wege und geringere Einsatzdichten die Kalkulation beeinflussen. Die aktuellen Konflikte entstehen durch den Paradigmenwechsel der Krankenkassen, die seit 2023 vermehrt Festbeträge statt Vollkostenerstattung zahlen – was zu Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten führt.
