Antrag zum Haushalt 2023/2024 – Fundierte Senkung der Kreisumlage

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP stellen folgenden Antrag zum Haushalt 2023/2024:

1. Zur Beibehaltung des Umlageaufkommens auf dem Niveau des Nachtragshaushaltes 2022 werden die Verbesserungen seit der Haushaltseinbringung sowie die Ausgleichsrücklage weitgehend für eine Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt und die Allgemeine Kreisumlage wie folgt festgesetzt:
2023: 29,50 %
2024: 31,00 %

2. Sofern der Landschaftsverband Rheinland die Landschaftsumlage in den Jahren 2023 und 2024 über das derzeit angekündigte Maß (1%-Punkt im Jahr 2023) hinaus senkt und sich daraus eine signifikant geringere Landschaftsumlage ergibt, wird diese Verbesserung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausgeschüttet.

Begründung:
Das sich abzeichnende positive Ergebnis im Kreishaushalt 2022 ermöglicht es, die Städte und Gemeinden umfangreich zu entlasten und gleichzeitig einen soliden und nachhaltigen Kreishaushalt sicherzustellen, da die Ausgleichsrücklage über den voraussichtlich guten Jahresabschluss 2022 wieder aufgefüllt werden kann.
Die in der Änderungsliste der Verwaltung dargestellten Verbesserungen im Kreishaushalt sowie der Restbestand der Ausgleichsrücklage sollen daher weitgehend zu einer Reduzierung der Allgemeinen Kreisumlage eingesetzt werden:

                                              2023           2024          2025         2026          2027    Summen
Jahresergebnis nach Änderungsliste Verwaltung 0              -17.238.372   -3.380.179   -2.151.476    0       -22.770.027
weiterer Einsatz Ausgleichsrücklage*          -15.950.000    -19.800.000                                      -35.750.000
Defizit neu                                   -15.950.000    -37.038.372    -3.380.179  -2.151.476    0       -58.520.027
* entspricht weiterer Reduzierung Umlage      1,59%          1,90%
Umlagesätze danach                            29,50%         31,00%

Sofern sich weitere Verbesserungen aus der Landschaftsumlage ergeben, sollen diese insbesondere im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung eins-zu-eins im Rahmen einer Ausschüttung an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden.
Die Festsetzung der beantragten Umlagesätze führt dazu, dass das Aufkommen der Allgemeinen Kreisumlage für die Jahre 2023 und 2024 in Summe auf dem Niveau des mit dem Nachtragshaushalt 2022 avisierten Umlageaufkommens liegt. Damit wollen wir der Forderung der Städte und Gemeinden nach einem stärkeren Einsatz der Ausgleichsrücklage zum Zwecke der Reduzierung des Umlageaufkommens auf das Niveau des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 entsprechen und die Städte und Gemeinden des Kreises spürbar entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner Christian Koch