Sehr geehrter Herr Landrat,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 19.07.2022 auf unsere Anfrage zur Verkehrssituation der K18 in der Ortslage Alzenbach vom 23.05.2022.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Ausführungen Anlass zu Nachfragen geben, insbesondere im Hinblick auf die Sichtbeziehungen:
1. Sie beschreiben, was der Anwohner tun kann (bauliche Veränderungen an seinem Grundstück). Inwiefern würden die vorgeschlagenen baulichen Veränderungen etwas an der von uns geschilderten Gefahrensituation verändern? Aus unserer Sicht würden diese Veränderungen nicht die Verkehrssituation entschärfen.
2. Die von uns geschilderte Gefahrenlage betrifft den gesamten Durchfahrtsverkehr, der durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird, so dass Gefahren entstehen. Parkende Fahrzeuge verkleinern den Fahrbahnquerschnitt deutlich und führen zu einer Engstelle im unübersichtlichen Kurvenbereich. Einzig von der Siegbrücke, die K18 in Richtung Bitze fahrend, gibt es unmittelbar vor dem Kurvenbereich keine schraffierte Fläche. Aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung, d. h. von Bitze Richtung Siegbrücke, wie auch von der Siegtalstraße (weiterer Ortsverlauf Alzenbach) Richtung Siegbrücke fahrend gibt es schraffierte Flächen unmittelbar vor dem Kurvenverlauf, die das Halten und Parken von Fahrzeugen verhindern. Diese Sperrflächen wurden zuletzt im Rahmen der Erneuerung sogar farblich aufgebracht.
Inwiefern unterscheidet sich die Fahrtrichtung Bitze von den beiden genannten Stellen und wieso wird einzig auf dieser keine Notwendigkeit für eine Sperrfläche gesehen?
Auch wenn aus Ihrer Sicht kein verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf geboten ist, würde ein Einschreiten aus unserer Sicht die Verkehrssicherheit erhöhen. Auch aus Fahrtrichtung Siegbrücke kommend sollten unmittelbar vor dem Kurvenverlauf und auf beiden Seiten Sperrflächen zur Entschärfung der dargestellten Gefahrenstelle angebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner
Oliver Krauß Horst Becker
Andreas Sonntag Michael Schroerlücke