Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP beantragen für die nächste Kreistagssitzung am 22.09.2022 folgende Resolution zu verabschieden und diese an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, sowie die Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, und die Landesministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen, weiterzuleiten:
Der Kreistag des Rhein-Sieg Kreises fordert die Bundes- und Landesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass kommunale Abfälle zu einem späteren Zeitpunkt als 2023 und zu einem innerhalb der EU einheitlich abgestimmten Zeitpunkt in den CO2-Emissionshandel einbezogen werden. So soll den Kommunen und Gebührenzahlenden, aber auch den Anlagenbetreibenden ein Aufschub gewährt werden, um wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Bundes- und Landesregierung werden daher dazu aufgefordert, die 2. Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2023 zu verschieben und sich dafür einzusetzen, dass kommunale Abfälle zu einem späteren, innerhalb der Europäischen Union einheitlich abgestimmten Zeitpunkt, in den CO2-Emissionshandel einbezogen werden.
Begründung:
Grundsätzlich erkennen wir die positiven Effekte des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), auch im Hinblick auf die thermische Abfallverwertung. Jedoch befürchten die Mitglieder des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises weitgehende Auswirkungen auf die kommunalen Gebührenhaushalte und zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise und der hohen finanziellen Belastungen, denen die Bürgerinnen und Bürger aktuell ausgesetzt sind, sind Zusatzbelastungen in Milliardenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermittelbar.
Die Zeit bis zur EU-weiten Einbeziehung kommunaler Abfälle in den CO2-Emissionshandel sollte von Politik, Industrie und Handel genutzt werden, um gemeinsam wirksame Maßnahmen, Abfallvermeidungsstrategien und technische Lösungen u.a. für die Müllverbrennungsanlagen anzustoßen und zu ergreifen bzw. um zielführende gesetzliche Regelungen zur Verringerung von Abfällen zu entwickeln. Ohne den wissenschaftlichen Nachweis einer zielführenden Lenkungswirkung allein durch höhere Müllgebühren sollten zudem die Inverkehrbringer stärker in die Pflicht genommen werden, hier zum Beispiel die Hersteller von Kunststoffen. Gemeinsames Ziel sollte es dabei sein, kunststoffärmere Abfallzusammensetzungen zu erreichen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Auch muss verhindert werden, dass als Folge des BEHG energetisch nutzbare Abfallmengen gewerblicher Herkunft ins benachbarte Ausland ohne CO2-Bepreisung abgeführt werden.
Eine etwaige CO2-Bepreisung der Siedlungsabfallverbrennung sollte deshalb nur von und für alle EU-Mitgliedstaaten gleichlautend beschlossen und nicht isoliert für die Bundesrepublik entschieden werden. Die Frage der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den europäischen Emissionshandel wird derzeit zwischen Parlament, Rat und Kommission der EU verhandelt und muss auch EU-weit einheitlich geregelt werden. Andernfalls drohen steigende Müllexporte und schlimmstenfalls illegale Verbringung in umweltschädliche Entsorgungswege.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Dr. Torsten Bieber Ingo Steiner Denis Waldästl Christian Koch
Oliver Roth Wilhelm Windhuis Werner Albrecht Alexander Hildebrandt
Monika Grünewald Nicole Männig-Güney