Sehr geehrter Herr Landrat,
der Rhein-Sieg-Kreis engagiert sich seit 1981 mit einem eigenen Frauenhaus im Bereich des Opfer und Gewaltschutzes. Das Angebot des Frauenhauses richtet sich an Frauen und deren Kinder, die im häuslichen Umfeld beispielsweise von Partnerschaftsgewalt bedroht oder betroffen sind. Im Frauenhaus finden sie für eine Übergangszeit eine sichere Wohnmöglichkeit und fachliche Begleitung
bei der Bewältigung Ihrer Erlebnisse sowie Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung zukünftiger Perspektiven.
Eine besondere Zielgruppe stellen in diesem Kontext die Kinder der Bewohnerinnen dar. Sie werden ohne eigenes Zutun zu Betroffenen von direkter oder indirekter Gewalt. Die Bewältigung dieser Gewalterfahrungen bedarf einer besonderen Unterstützung im Rahmen einer systematisierten Hilfe.
Das Frauenhaus des Rhein-Sieg-Kreises wurde am 19.04.2021 nach dem Umzug in einer neuen und größeren Räumlichkeit in Sankt Augustin-Birlinghoven wiedereröffnet.
Die Zeit danach war geprägt von dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und ihren Kindern sowie von den letzten Umbau und Anpassungsarbeiten; diese sollten bis zur Jahreswende 2021/2022 vollständig erledigt sein.
Das neue Frauenhaus startete auch mit einem neuen Konzept. Das Haus ist „sichtbar“, eingebettet in einem alternativen Sicherheitssystem.
Die anfragestellenden Fraktionen unterstützen ausdrücklich die umfangreichen Bemühungen des Kreises bei der Betreuung dieser Zielgruppe.
In diesem Kontext bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist das kreiseigene Frauenhaus zwischenzeitlich baulich und technisch vollständig hergestellt?
2. Wann wird der Förderverein für das Kreisfrauenhaus gegründet? Wie ist die Zeitschiene, auch unter Beachtung der pandemischen Lage?
3. Welche Personalressourcen werden vorgehalten? Sind alle Planstellen besetzt? Welche Berufsgruppen sind vertreten?
4. Welcher Betreuungsschlüssel wird bei der Betreuung der Frauen und welcher Betreuungsschlüssel wird bei der Betreuung der Kinder angesetzt?
5. In welchem Konzeptrahmen wird die besondere Betreuung auffälliger bzw. traumatisierter Frauen und Kinder umgesetzt? Bestehen hier besondere Hilfsangebote im Frauenhaus?
6. Wie ist die Vernetzung mit spezialisierten Hilfsangeboten für Kinder organisiert? Gibt es für die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern konkret beschriebene Schnittstellen? Wie wird die Anbindung an therapeutische Hilfen organisiert?