Eckdatenpapier Nachtragshaushalt 2022: Jugendamtsumlage

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Eckdatenpapier zum Nachtragshaushalt 2022 sieht für das Jahr 2022 einen um 0,37 Prozentpunkte erhöhten Umlagesatz für die von den angehörigen Gemeinden zu entrichtende Jugendamtsumlage vor. Für das Jahr 2023 ist eine weitere Anpassung um 2,04 Prozentpunkte vorgesehen. Das Eckdatenpapier weist dabei als Begründung für den angemeldeten Mehrbedarf einen erhöhten Aufwand in der Hilfeleistung und der Kindertagesbetreuung aus. Abgestützt auf die Organisationsuntersuchung im Kreisjugendamt wird darüber hinaus ein zusätzlicher Bedarf von zehn Stellen ausgewiesen. Die beabsichtigte Senkung und Stabilisierung der Umlagesätze für die Allgemeine Kreisumlage kann den zu erwartenden Anstieg der Jugendamtsumlage teilweise abmildern. So bedeutet die reduzierte Kreisumlage beispielsweise für das Jahr 2022 eine Verbesserung für alle Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. Euro. Für die dem Kreisjugendamt angehörigen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises bedeuten die Anpassungen der Jugendamtsumlage auf der anderen Seite erhebliche Aufwandssteigerungen. Berechtigterweise entsteht hierdurch ein erhöhter Informationsbedarf.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNEN um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Zu dem angemeldeten Stellenmehrbedarf:
1. Aufgrund welcher konkreten Bedarfe werden die zehn zusätzlichen Stellen notwendig bzw. wie werden diese durch die Organisationsuntersuchung genau begründet?
2. Wurden bei der Personalkostenberechnung bereits Abschläge für die verspätete Besetzung der Stellen berücksichtigt?

Zu den angemeldeten Mehrbedarfen im Bereich der Hilfeleistungen und Kindertagesbetreuung:
3. Den Berechnungen der Kostensteigerungen liegen neben den Orientierungsdaten des Landes NRW in den unterschiedlichen Ansätzen u. a. auch eigene Annahmen des Kreisjugendamtes zu Grunde. Welche Annahmen genau wurden für diese Berechnungen zu Grunde gelegt und wie lassen sich die Kostensteigerungen über die eigenen Annahmen der Kreisverwaltung hinaus begründen?
4. Nach Aussage des Eckdatenpapiers werden im Jahr 2022 die Mehrbedarfe bei den familienersetzenden Hilfen coronabedingt isoliert. Zu den Mehrbedarfen für ambulante Hilfen wird diesbezüglich keine Aussage getroffen. Inwiefern werden auch hier die Mehrbedarfe bei den ambulanten Hilfen isoliert?
5. Inwiefern ist geplant, die Möglichkeit der Kostenisolierung auch für die Folgejahre bzw. die mittelfristige Finanzplanung in Betracht zu ziehen und zu berücksichtigen?

Zur Jugendamtsumlage im Allgemeinen:
6. Welche Maßnahmen verfolgt die Kreisverwaltung, um die Entwicklung des Umlagesatzes zu stabilisieren und so den angehörigen Gemeinden eine verlässliche Planungsperspektive zu geben?
7. Welche sinnvollen Möglichkeiten zur Stabilisierung der Jugendamtsumlage zieht die Kreis-verwaltung darüber hinaus in Betracht?