Sehr geehrter Herr Landrat,
Bund und Länder haben im Juni 2021 das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Im Land NRW werden den Kommunen als öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 insgesamt 93 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mit den Fördergeldern sollen Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen (Fördersäule II) sowie außerschulischer Jugendarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (Fördersäule III) unterstützt werden.
Für den Bereich des Jugendamtes beim Rhein-Sieg-Kreis sind nach Auskunft des MKFFI vom 08.07.2021 (Anl. 1) folgende Mittel vorgesehen:
Haushaltsjahr 2021: 216.175,04 €
Haushaltsjahr 2022: 432.350,08 €
Wir stellen daher folgende Fragen:
- Ist eine kommunenscharfe Aufteilung der Mittel für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgt? Falls ja, welche Projekte werden in welcher Jugendamtskommune gefördert?
- Wie und nach welchen Kriterien sind die Mittel innerhalb der Fördersäulen verteilt worden?
- Wurden die Jugendamtskommunen über die Mittelverteilung informiert und ist diese mit ihnen abgestimmt worden?