Telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes

Sehr geehrter Herr Landrat,

uns haben vermehrt Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die in verschiedenen Angelegenheiten, darunter dem obligatorischen, fristgerechten Umtausch des Führerscheins, zum Teil mehrfach vergeblich versucht haben, telefonisch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu erreichen. Demnach läuft u. a. bei der für Fahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse für das rechtsrheinische Kreisgebiet hinterlegten Telefonnummer auch in den auf der Homepage des Kreises angegebenen telefonischen Erreichbarkeitszeiten des Straßenverkehrsamtes nur eine automatisierte Bandansage.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNEN um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Kreisverwaltung der Umstand bzw. die mangelnde telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes bekannt?

 

  1. Worin liegen die Gründe, dass das Straßenverkehrsamt auch zu den angegebenen Geschäftszeiten telefonisch offensichtlich nicht erreichbar ist?

 

  1. Welche Kontaktmöglichkeiten stehen den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Sieg-Kreises alternativ zur Verfügung, um Angelegenheiten etwa im Zusammenhang mit Fahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnissen für das rechtsrheinische Kreisgebiet unmittelbar zu klären? Werden die auf diesen alternativen Kontaktwegen eingehenden Angelegenheiten zeitnah bearbeitet?

 

  1. Wie kann die telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes kurzfristig und insbesondere zu den angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden?