An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Inklusion und Gesundheit
Herrn Matthias Schmitz
Dringlichkeitsantrag gem. § 9 GeschO
Zum Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.08.2021 zum Thema „Schließung der Geburtshilfe des Cura Krankenhauses in Bad Honnef und Verlagerung an die GFO Kliniken Bonn, St. Marien Krankenhaus. Resolution des Kreistags des Rhein-Sieg-Kreises und Begleitbeschluss vom 18.03.2021“
Sehr geehrter Herr Schmitz,
die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Dringlichkeitsantrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Inklusion und Gesundheit am 23.09.2021:
Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) wesentliche Annahmen für die Schließung der Geburtshilfe-Abteilung im Cura Krankenhaus Bad Honnef zu hinterfragen und eine zeitnahe Stellungnahme des MAGS NRW einzuholen.
Gleichzeitig soll Landrat Sebastian Schuster das MAGS NRW bitten, dieses Schreiben frühzeitig auch dem zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages, der am 29.09.2021 tagt, zuzuleiten.
Das o. g. Schreiben des MAGS NRW vom 24.08.2021 an Landrat Sebastian Schuster weist folgende Begründung für die Entscheidung der Schließung der Geburtshilfe-Abteilung im Cura Krankenhaus Bad Honnef auf:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einem Beschluss festgelegt, dass eine flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe als gefährdet einzustufen ist, wenn die PKW-Fahrzeit mehr als 40 Minuten zur nächstgelegenen Geburtshilfe beträgt. Dies gilt für städtische und ländliche Regionen gleichermaßen. Mit der Festlegung des G-BA liegt eine verlässliche Vorgabe zur Erreichbarkeit in der Geburtshilfe vor, die für die Krankenhausplanung als Grundlage genommen wird.
Auf dieser Grundlage ist die geburtshilfliche Versorgung im Rhein-Sieg-Kreis auch gesichert, nachdem die Geburtsstation am Cura Krankenhaus in Bad Honnef geschlossen wurde. Mit dem Universitätsklinikum Bonn, Johanniter Bonn, GFO Klinken Troisdorf, Betriebsstelle St. Johannes in Sieglar, und dem Gemeinschaftskrankenhaus Bonn, Betriebsstelle St. Elisabeth, befinden sich Kliniken in der Umgebung, welche die geburtshilfliche Versorgung übernehmen und sicherstellen. Der Bezirksregierung Köln und meiner Fachabteilung sind keine Versorgungsengpässe in der Region bekannt.“
Die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN fordern,
– die Darlegung der Bemessungsgrundlagen für die Fahrzeitberechnungen des MAGS NRW sowie eine aktuelle Überprüfung durch Messergebnisse an unterschiedlichen Tageszeiten und Belastungstendenzen der entsprechenden Streckenverläufe;
– eine Übersicht über bekannte Abweisungen von Patientinnen, die in den nach diesen Berechnungen zuerst erreichten Krankenhäusern wegen Überlastung der Geburtsstationen nicht behandelt werden konnten;
– die unmittelbare, direkte Kontaktaufnahme seitens des MAGS NRW mit Fachkräften vor Ort (Sprecherin des Hebammenverbandes Bonn/Rhein-Sieg), um die tatsächliche Bekanntheit von Versorgungsengpässen vor Ort zu überprüfen und einen situativen Einblick zu erhalten.
Begründung:
Eigene Referenzmessungen für die Erreichbarkeit von Klinikstandorten mit Geburtshilfe aus ländlichen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises, die im Schreiben des MAGS NRW genannt werden, ergeben für Teile der ländlichen Region des Rhein-Sieg-Kreises einen Wert von deutlich über 40 Minuten Fahrtzeit: Aus der Gemeinde Windeck werden 48 bis 66 Minuten benötigt, um die Kliniken zu erreichen, die seitens des Schreibens vorgeschlagen werden. Wir haben für diese Überprüfung gängige Routenplaner (Google Maps) genutzt. Dabei sind die Fahrtzeitmessungen nicht in Zeiten besonderer Stauanfälligkeit der hochbelasteten Infrastruktur (Köln/Bonn) oder unter Berücksichtigung von Baustellen/Brückenrenovationen durchgeführt worden: Die Referenzmessungen sind an einem Freitag um 11:32 Uhr sowie um 22:30 Uhr und an einem Montag um 15:20 Uhr, also in deutlicher Nichtbetroffenheit von massiven Verkehrsaufkommen, durchgeführt worden. Da es über den Rhein nur zwei Autobahnbrücken gibt, ist die Strecke zu den Bonner Kliniken besonders stauanfällig. Auch die Fahrtzeiten aus den Gemeinden Eitorf, Ruppichteroth, Much und Neunkirchen-Seelscheid übersteigen die Grenze von max. 40 Fahrtminuten zu den nächstgelegenen Kliniken mit Geburtshilfe (Sieglar oder Bonn) zum Teil deutlich.
Die Kreistagsfraktionen von CDU und GRÜNEN halten die nochmalige, sorgfältige Ermittlung durch das MAGS NRW vor Ort auch für geboten, da die Feststellung, dass keine Versorgungsengpässe bekannt seien, nach unseren Erkenntnissen nicht der tatsächlichen Versorgungssituation der Frauen in unserer Region entspricht.
Angesichts der Tragweite der kürzlich erfolgten Schließung der Geburtshilfestation Bad Honnef im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis mit deutlichen Auswirkungen auf die Versorgung des umliegenden ländlichen Raumes und die Sicherstellung von Frauengesundheit in den rechtsrheinischen Kommunen des Kreises, halten wir es nach der ebenfalls nicht lange zurückliegenden Schließung der Geburtshilfe in Eitorf und den bereits vorher erfolgten Schließungen der Geburtshilfen in Sankt Augustin und in Siegburg für dringend geboten, die Schließung dieser nunmehr vierten Geburtshilfe-leistenden Abteilung im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis (Bad Honnef) mit äußerster Sorgfalt und mit Blick auf deren Auswirkungen zu überprüfen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, die SOLL-Vorgaben des Krankenhausplanes (alt und neu) korrekt umgesetzt zu wissen. Die im Schreiben angesprochenen Aktivitäten eines Vereins („Geburtshilfe und Familiengesundheit“) dürfen dabei nicht berücksichtigt werden – es geht um die perspektivische Umsetzung von stationären geburtshilflichen Versorgungsangeboten in weiten Teilen des Rhein-Sieg-Kreises. Das Vorhaben des Vereins begrüßen wir dabei ausdrücklich, es kann eine reguläre stationäre Geburtshilfe jedoch nicht ersetzen.
Nach wie vor betont der Rhein-Sieg-Kreis dabei die Wichtigkeit der Geburtshilfe des Cura Krankenhauses Bad Honnef und bittet deshalb, dieses Schreiben neben der zuständigen Stelle im MAGS NRW rechtzeitig vor Beschlussfassung der Krankenhausplanung am 29.09.2021 auch an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW zur Kenntnis zu geben.
Die Erreichbarkeiten im Bereich der Geburtshilfe (max. Fahrtzeiten) sollen sich nach derzeit bekanntem Stand im neuen Krankenhausplan nicht ändern. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit allen Verantwortlichen gemeinsam an einer korrekten Umsetzung arbeiten – schließlich wird jetzt die Basis für die kommenden Jahre und Jahrzehnte gelegt. Uns ist das Thema äußerst wichtig und wir setzen uns mit aller Kraft für die korrekte Umsetzung der vom MAGS NRW definierten Krankenhausplanung und deren Voraussetzungen ein!
Begründung der besonderen Dringlichkeit gem. § 9 Abs. 2 GeschO:
Der zuständige Landesausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales tagt am 29.09.2021. In der Sitzung soll auch die neue Krankenhausplanung des Landes NRW vorgestellt werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für dringend geboten, dass unser Schreiben die Abgeordneten des Ausschusses noch vor der genannten Sitzung erreicht.