Der Landrat ist seit langem bemüht, dem steigenden Infektionsrisiko an unseren Allgemeinbildenden Schulen durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten. Anders als bei den Grund- und Förderschulen sind die Lehrer*innen der Allgemeinbildenden Schulen nur PRIO 3 nach der Impfverordnung. Deswegen kann der Kreis bisher dieser Personengruppe noch kein Impfangebot anbieten.
Parallel steigen nach Einführung des Wechselunterrichts die Inzidenzzahlen der Personengruppe bis 19 Jahren sprunghaft, die Infektionen an Schulen ebenfalls. Einen Antrag auf Rückkehr zum Distanzunterricht hat das Land abgelehnt, weil die Inzidenzzahlen im Kreis zu gering sind. Anders als in kreisfreien Städten, ist in einem Flächenkreis wie dem Rhein-Sieg-Kreis die kreisweite Inzidenz jedoch wenig aussagekräftig für die lokale Situation in der jeweiligen Kommune. Sankt Augustin und Troisdorf haben heute bereits Inzidenzzahlen über 200, die nach der neuen Impfverordnung eine Schließung der Schulen vorsehen würde; kreisweit reicht es nicht und deswegen soll es nach dem Willen des Landes beim Wechselunterricht bleiben.
Der Ethikrat der Stadt Köln hat letzte Woche entschieden, dass Lehrer*innen, die an Testungen von Schülern beteiligt sind, höher priorisiert werden können. Diese Möglichkeit gibt die Impfverordnung bereits vor. Darum haben DIE GRÜNEN in einem Schreiben an den Landrat gebeten, dass Landrat Sebastian Schuster sich beim Ministerium dafür einsetzt, so dass auch der Kreis diesen Weg gehen darf. Damit können dann zwar nicht alle Lehrer*innen und Bedienstete an den Allgemeinbildenden Schulen geimpft werden, aber es ist ein erster Anfang.
Hauptproblem bleibt jedoch der fehlende Impfstoff und eine Höherpriorisierung allein führt nicht zu mehr Impfungen. Darum müssen Land und Bund die Impfstoffreserven auflösen und für die Impfung der besonders gefährdeten Personengruppen kurzfristig zur Verfügung stellen. Dafür soll sich der Landrat zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden einsetzen. Auch werden wir unsere MdBs und MdLs bitten, diese Initiative des Landrates zu unterstützen.
Die Impfstoffreserven bestehen zur Sicherstellung der Zweitimpfung, die jedoch nach den aktuellen Studien auch etwas länger hinausgeschoben werden kann. Aufgrund der bestehenden Lieferzusagen für das zweite Quartal 2021 können dann diese Reserven im Laufe des Mai wieder aufgefüllt werden und die Zweitimpfung würde sich nur für einen verantwortbaren Zeitraum verschieben.
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