Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stellen folgenden Antrag zum Haushalt 2021/2022:
1. Der Ansatz für Neubau von Radwegen an Kreisstraßen (0.22.50) im Haushaltsjahr 2021
wird um 250 T€ auf 400.000 € erhöht.
2. Der Ansatz für Neubau von Radwegen an Kreisstraßen (0.22.50) im Haushaltsjahr 2022
wird um 3,7 Mio. € auf insgesamt 5.000.000 € erhöht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Radwegemaßnahmen zu identifizieren, die aufgrund
der bei der Umsetzung erforderlichen Eingriffe in die Natur und der
Grundstücksverläufe möglichst kurzfristig umzusetzen sind und diese in einer der
nächsten Sitzungen des Fachausschusses für Planung und Verkehr vorzustellen.
4. Es ist folgender Sperrvermerk anzubringen: Die Inanspruchnahme dieser
zusätzlichen Haushaltsmittel für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen sind als
Eigenanteil vorges e-hen. Sie dürfen nur unter der Voraussetzung der Zusage von
Bundes- oder Landesförde-rungen in Höhe von mindestens 80% der Summe der
Planungs- und Baukosten der jewei-ligen Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
Die Planungsvorleistung kann ohne endgültige Zusage von Zuschüssen beginnen.
Begründung:
Im Rahmen des Bundesprogrammes „Stadt und Land“ stehen dem Land Nordrhein-Westfalen 97
Mio. Euro zur Verfügung, zu einem wesentlichen Teil für Radwege. Der Bund fördert Radwege im
Rahmen dieses Programmes mit 90%. Die Planungskosten fördert das Land/der Bund mit je 10%
der Baukosten pauschal und ohne Einzelnachweis. Diese Förderungen gelten bis Ende 2023, da
das Bundesförderprogramm bis Ende 2023 begrenzt ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen wiederum stockt angesichts der massiven Bundesmittel seine
eigenen Radwegeförderungen auf mindestens 80% auf.
Angesichts dessen, dass das Bundesprogramm bis Ende 2023 begrenzt ist, sollte die Chance genutzt
werden, möglichst viele Radwege an Kreisstraßen mittels dieser Förderprogramme umzusetzen.
Um das maximale Volumen der zur Verfügung stehenden Fördergelder für den Radwegebau abrufen
zu können, müssen beim Rhein-Sieg-Kreis ausreichende Eigenmittel sowohl für deren Planung
als auch für deren Bau zur Verfügung stehen.
Daher sollten die Ansätze für die Planungs- und Baukosten im Haushalt 2021/2022 so erhöht
werden, dass diese für alle tatsächlich realisierbaren Maßnahmen ausreichen. Hierbei wird berücksichtigt,
dass aufgrund des jeweils notwendigen Grunderwerbs und der notwendigen genehmigungsverfahren
im Förderzeitraum nur eine begrenzte Anzahl von Baumaßnahmen zu
verwirklichen sein wird.