Kompensation Schutzgut Boden

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Rheinische Landwirtschaftsverband e.V.
und die Kreisbauernschaft Bonn/Rhein-Sieg e.V. führen in einem Schreiben Klage darüber, dass
bei aktuellen Bauleitplanungsverfahren im Rahmen der Ausgleichsregelungen häufig eine zusätzliche
Kompensation für das Schutzgut Boden verlangt wird. Sie halten diese Planungspraxis nicht
nur für sehr bedenklich, sondern sogar für rechtswidrig und weisen darauf hin, dass durch diese
Praxis zusätzliche landwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht werden und die ohnehin
knappe Nutzfläche weiter verringert wird.

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um schriftliche
Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. An welchen Planungsverfahren ist der Rhein-Sieg-Kreis aktuell beteiligt bzw. welche Planungsverfahren
    führt der Rhein-Sieg-Kreis derzeit durch?
  2. Inwiefern wird in diesen Planungsverfahren eine zusätzliche Kompensation für das
    Schutzgut Boden verlangt?
  3. Ist der Kreisverwaltung bekannt, wie die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit
    den Ausgleichsregelungen zum Schutzgut Boden verfahren?
  4. Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob die angesprochene Planungspraxis in gleicher Form in
    ganz Nordrhein-Westfalen vorliegt oder ob das Schutzgut Boden andernorts anders oder
    gar nicht ausgeglichen wird?
  5. Sofern eine zusätzliche Kompensation für das Schutzgut Boden verlangt wird: Lassen sich
    die zusätzlich geforderten Ausgleichsflächen quantifizieren?
  6. Kann sich die Kreisverwaltung der Auffassung der oben genannten Organisationen anschließen,
    dass nach einer Eingriffsbilanzierung nach Froehlich und Sporbeck (1991) keine
    weiteren rechtlichen Möglichkeiten bestehen, weitere Ausgleichsmaßnahmen für das
    Schutzgut Boden zu fordern bzw. vorzunehmen?
  7. Wie beurteilt die Verwaltung die offensichtlich praktizierte Anwendung der Bewertungsmethode
    „Quantifizierende Bewertung von Eingriffen in Böden im Rahmen der Bauleitplanung“
    in Planungsverfahren als zusätzliche Bewertungsmethode mit zusätzlicher Inanspruchnahme
    von landwirtschaftlich genutzten Flächen?