Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen RSVG und RVK zu prüfen, ob bzw. inwieweit der Rhein-Sieg-Kreis und/oder ein Verkehrsunternehmen künftig selbst den Verkauf von JobTickets für alle diejenigen Berufstätigen aus dem Kreisgebiet die nach den derzeitigen Bedingungen keine Möglichkeit haben, ein JobTicket zu beziehen, koordinieren kann. Insbesondere ist dabei zu prüfen, mit welchen Maßnahmen insbesondere für die Arbeitgeber JobTicket-Angebote geschaffen werden können, für die es heute kein Angebot für JobTickets gibt. Dieses sind im besonderen Maße die Unternehmen über 100 und unter 5000 Mitarbeitern, die keine Nachfrage für ein JobTicket im Solidarmodell verzeichnen können. Es soll insbesondere geprüft werden, ob bzw. inwieweit Rahmenverträge genutzt werden können, die andere Verkehrsunternehmen heute bereits nutzen.
Sofern neue Strukturen im Verbund dafür erforderlich sind, sollten diese in den Gremien des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) erörtert und beraten werden. Ferner ist mit dem VRS zu klären, inwieweit bestehende Rahmenverträge einzelner Verkehrsunternehmen auch auf die RVK bzw. die RSVG übertragen werden können. Ziel ist ein attraktives Jobticket zu einem monatlichen Festpreis, der sich an den Preisen des bereits bestehenden JobTicket-Angebote orientiert und diese nicht überschreitet. Ferner sollte das JobTicket für alle entsprechend beworben und vermarktet werden.
Für Gelegenheitsfahrerinnen und Gelegenheitsfahrer soll darüber hinaus das VRS-Pilotprojekt eTarif (basierend auf einem Check-In-/Be-Out-System) weiterentwickelt und schnellstmöglich in den Regelbetrieb überführt werden. An dem angestrebten Ziel eines Be In / Be Out Systems wird festgehalten Es soll geprüft werden, inwieweit ein solches Ticketangebot mit einem monatlichen Höchstbetrag eine Alternative zu einem JobTicket für alle Berufstätigen sein kann.
Begründung:
Der Ausbau des ÖPNV sowie des SPNV ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um kurz- bis mittelfristig eine wirkliche Verkehrswende einzuleiten. Dafür muss die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel weiter verbessert und das Angebot nachfragegerecht ausgebaut werden.
Im Kontext eines guten ÖPNV-Angebots im Einklang mit einem einfachen, verständlichen Tarifsystem sowie mit attraktiven Fahrpreisen würde sich durch das JobTicket ein wirklicher Anreiz zum Umsteigen auf Bus und Bahn für diejenigen Berufstätigen, die bislang ihr eigenes Kraftfahrzeug nutzen bzw. bisher kein JobTicket beziehen können, bieten.
Das derzeitige ÖPNV-Finanzierungsmodell muss überdies grundsätzlich überdacht und überarbeitet werden. Das Modell eines nutzerfinanzierten ÖPNV ist an seine Grenzen gestoßen. Die heutigen Ticket- bzw. Fahrkartenpreise sollten daher nicht mehr angehoben werden.
In anderen Kommunen haben sich alternative Modelle der ÖPNV Finanzierung wie die Nutznießerfinanzierung bewährt. Bund, Land und Kommunen sind aufgefordert, sich über aktualisierte Finanzierungsmodelle zu verständigen, um die Defizite und Verluste im Wege eines adäquaten Umlagemodells zu verteilen.