Wir wollen ALLE Heime durchtesten

Die GRÜNEN forden mit der Schwarz-GRÜNEN Koalition, alle Heime im Kreis auf das Coronavirus durchzutesten. Deshalb haben wir mit der Koalitionsmehrheit folgenden Antrag zum Kreisausschuss gestellt:

Testung auf SARS-CoV-2 in Stationären Pflegeeinrichtungen / Altenheimen

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Kreisausschuss beschließt, dass die Testungen auf SARS-CoV-2 in Stationären Pflegeeinrichtungen / Altenheimen nach den folgenden Maßgaben durchgeführt werden:

  1. Der Kreis nimmt in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern vorsorglich eine einmalige Testung der Bewohner und des Personals vor (umfassendes Screening). Die Testungen können entweder durch ein mobile Testzentrum des Kreises oder fachkundiges Personal der Stationären Pflegeeinrichtungen / Altenheimen unabhängig davon durchgeführt, ob ein Verdachtsfall vorliegt oder gemeldet worden ist. Der Landrat wird gebeten, die Testungen zeitnah umzusetzen.
  2. Die Möglichkeit des Poolings, der gemeinschaftlichen Testung einer Gruppe, muss hierin einbezogen werden (zehn Tests im Pool negativ = o.k. und damit effizienter und letztlich kostengünstiger; Tests positiv = allen muss auf den Grund gegangen werden).
  3. Gemäß den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden diese Testungen anschließend für das Personal wöchentlich vorgenommen. Sollte sich bis zum 21. Juni 2020 zeigen, dass diese engmaschige Testung nicht notwendig ist, weil neue Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der zuständigen Bundes- und Landesbehörden oder eigene Erkenntnisse vorliegen, entscheidet der Kreis über eine Fortführung / Anpassung der Testung.
  4. Bei den Bewohnerinnen und Bewohner sind dann komplett Testungen vorzunehmen, wenn neue Verdachtsfällen mit Symptomen vorliegen. Darüber hinaus soll die Kreisverwaltung mit dem Gesundheitsamt darlegen, inwieweit sich durch die neuen Lockerungen des Landesgesundheitsministers für die Heime zusätzliche Notwendigkeiten für regelmäßige Testungen ergeben

  5. Die Kosten sind durch den Bund zu tragen, gemäß entsprechender Aussagen des zuständigen Fachministers. Bis zur Klärung, wer für die Kosten der Testungen aufkommt, sind diese aus dem Kreishaushalt vorzufinanzieren.

Begründung:

Die Ereignisse im CBT-Wohnheim St. Monika in Sankt Augustin zeigen deutlich, wie verwundbar alte Menschen und andere Risikogruppen sind. Die Situation in Alten- und Pflegeheimen wird zudem intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert.

Es ist daher aus unserer Sicht angezeigt, konsequent vorbeugende und nachlaufende Testungen in diesen sensiblen Einrichtungen durchzuführen. Die Testungen in diesen sensiblen Einrichtungen sollen daher nach unserer Auffassung nach den jeweils gültigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erfolgen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass z.B. der Oberbergische Kreis, trotz der ungeklärten Kostenübernahme wöchentliche Testungen von Bewohnern und Personal der Alten- und Pflegeheime durchgeführt hat.

Wegen der hohen Infektionsgefahr sind die Testungen in Alten- und Pflegeheimen vorzusehen.

Der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sagt in seiner Stellungnahme „Weg in eine verantwortungsvolle Normalität“, dass Pooling sinnvoll sei.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                                                     

Dr. Torsten Bieber                                                                 Ingo Steiner                                       

Jörg Erich Haselier                                                                 Wilhelm Windhuis

f.d.R. Hans Schwanitz

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