Breitbandausbau: GRÜNES Licht für Milliarden-Förderung

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Die Bundesregierung darf den Breitbandausbau in Deutschland mit drei Milliarden Euro fördern. Das hat die EU-Kommission jetzt abgesegnet – unter der Bedingung, dass das Geld nicht in Projekte mit der Vectoring-Technologie fließt.

Um ländliche Regionen der Bundesrepublik mit schnellem Internet zu versorgen, will die Bundesregierung den Breitbandausbau mit drei Milliarden Euro fördern. Einen entsprechenden Antrag aus dem Februar 2014 hat die EU-Kommission jetzt positiv beschieden – sie musste prüfen, ob die staatlichen Beihilfen den Wettbewerb gefährden könnten und kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall sei. Die geplante Beihilferegelung leiste einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU und wahre den Wettbewerb im Binnenmarkt, so das Fazit der Kommission.

Private Anbieter und Gemeinden können nun Fördermittel über ein Internetportal beantragen, um die Internetversorgung in Gebieten zu verbessern, in denen aktuell nur grundlegende Breitbandzugänge verfügbar und in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen in den Netzausbau geplant sind. Ziel der Bundesregierung ist es, den Aufbau von Netzen zu unterstützen, die Bürgern und Unternehmen eine Bandbreite von in der Regel 50 MBit/s bereitstellen, mindestens jedoch von 30 MBit/s.

»Diese Beihilferegelung wird schnellere Breitbanddienste in die deutschen Regionen bringen, in denen es an privaten Investitionen mangelt«, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. »Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit der Kommission Investitionen in die Infrastruktur anzukurbeln und so einen Beitrag zur Schaffung eines echten Digitalen Binnenmarkts zu leisten.«

 Kein Vectoring

Völlig uneingeschränkt gaben die Wettbewerbshüter ihr Okay aber nicht, denn eigentlich wollte die Bundesregierung auch den Netzausbau mit der Vectoring-Technologie fördern. Diese kann die Übertragungsraten steigern, bedingt jedoch, dass »zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die dann nur von einem Betreiber bedient werden können«, wie die EU-Kommission feststellt. Dadurch werde Wettbewerbern der Zugang zu einer einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen verwehrt. Die Technologie könne also keinen offenen Zugang zum Netz gewährleisten und dürfe »in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen«, so die Entscheidung.

Allerdings hat die Bundesrepublik bereits angekündigt, ein Zugangsprodukt zu entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglichen soll. Dieses kann, wenn es fertig ist, bei der EU-Kommission eingereicht und geprüft werden, um eine staatliche Förderung auch in Vectoring-Projekten absegnen zu lassen.

Fördergelder aus Frequenzauktion

»Bis 2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s geben«, gab Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Ziel vor. Er habe bereits 1,4 Milliarden Euro für die Förderung des Netzausbaus im Etat seines Ministeriums vorgesehen. »Außerdem läuft aktuell die Versteigerung neuer Mobilfunklizenzen. Den Erlös dieser sogenannten Digitalen Dividende II werden wir zusätzlich direkt in den schnellen Breitbandausbau investieren«, kündigte er an.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission – damit sei eine wichtige Basis für mehr Investitionen in den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen. Allerdings betonte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers, die Förderregeln müssten »in der Praxis so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen und die Fördermittel für den Breitbandausbau somit möglichst effizient eingesetzt werden können«. Zudem sei es notwendig, dass die Rahmenbedingungen für die Förderprogramme diskriminierungsfrei ausgestaltet sind.

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