Edgar Hauer: Religionsunterricht verschiedener Konfessionen auch an Bekenntnisschulen

„Öffentliche Bekenntnisschulen sind ein Bestandteil der nordrhein-westfälischen Schullandschaft und haben Verfassungsrang. Das bleibt auch weiterhin so“, kommentiert Edgar Hauer, schulpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Kreistag die Verabschiedung des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes durch den NRW-Landtag. 

Edgar Hauer

 

Das Gesetz sei eine richtige und gute Reaktion auf geänderte gesellschaftliche Verhältnisse. Neu ist: Das Quorum zur Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen wurde von zwei Drittel auf 50 Prozent +1 gesenkt. Außerdem können in Zukunft die Kommunen als Schulträger selbst eine Umwandlung initiieren. Am Ende entscheidet aber die Mehrheit der Eltern, ob die Bekenntnisschule bleibt oder umgewandelt wird.

Der Beschluss des Landtags ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit mit den Kirchen.  „Jetzt kann auch an Bekenntnisschulen Religionsunterricht einer anderen Konfession angeboten werden und der Besuch von Schulgottesdiensten darf auch an Bekenntnisschulen nicht verpflichtend gemacht werden.“

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