Erleichterung für Ehrenamtliche: Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tabelt-PC´s ist für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger seit diesem Jahr vor der Einkommensteuer befreit.
Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes entspricht einer Forderung und Intitiative des Deutschen Städte- und Gemeindebundes von 2014. Die Finanzbehörden hatten Anfang vergangenen Jahres festgestellt, die Nutzung eines Tablett-PC´s stelle einen „Anteiligen Sachbezug“ dar. Dieser sei von kommunalen Mandatsträgern neben der Aufwandsentschädigung als Betriebseinnahme im Rahmen der Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach §18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes zu erfassen.
Die GRÜNEN im Kreistag begrüßen die Gesetzesänderung und die damit verbundene Verringerung des bürokratischen Aufwandes für Ehrenamtler. Gerade mit Blick auf die Digitalisierung des Kreishauses (Antrag) sollen auch Tablet-PC´s die Arbeit der Kreistagsabgeordneten erleichtern und so zur Kosteneinsparung beitragen.