Niederflurbusse, weniger Stufen und Spalten zwischen Bahnen und Bahnsteig, Sondernutzungsflächen für Rollstuhlfahrer, akustische und visuelle Fahrgastinformationen. Die Liste der Anforderungen an den barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr ließe sich noch lange fortführen.
Der Planungs- und Verkehrsausschuss befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit den neuen Regelungen. Auf der Basis der Hinweise der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände debattieren die Mitglieder über Anforderungen an die Nahverkehrsplanung der nächsten Jahre.
Hintergrund: Die zum 1. Januar vergangenen Jahres in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Im Unterschied zu Kriterien wie Umweltstandards oder zu Umfang und Qualität des Angebotes, hat der Gesetzgeber für die Schaffung eines barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine politische Zielbestimmung im PBefG verankert.
Demnach werden die Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, zu berücksichtigen. Bis Januar 2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote umzusetzen.
Die Hinweise der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände zum Umgang mit der PBeFG hier