Neue Vorgaben für Gehölzpflege an Bundesfern- und Landstraßen in NRW

Gehölzschnitt an Straßen sorgt immer wieder für Aufregung. An erster Stelle steht für die Straßenbauer die Verkehrssicherheit, zu rigider Rückschnitt sorgt aber regelmäßig für Protest der Anlieger. Vor allem das bisher oft praktizierte abschnittsweise oder sogar flächendeckende sogenannte auf den Stock setzen, bei dem die Gehölze etwa 20 Zentimeter über dem Boden gekappt werden, um im Folgejahr neue Triebe zu bilden, führt zu einem meist unerfreulichem Erscheinungsbild.

Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, haben jetzt Experten aus dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium die entsprechenden Richtlinien überarbeitet. Nach den aktualisierten Richtlinien wird das derzeit praktizierte abschnittsweise „auf den Stock setzen“ der Gehölze entlang von Bundesfern- und Landesstraßen ab sofort durch eine selektive Durchforstung der Bestände ersetzt.

Außerdem wird ein konkreter Planungsablauf zur Organisation und Durchführung der Gehölzpflege geregelt. Schließlich sind die Vorgaben zur Berücksichtigung des Artenschutzes, zur Beteiligung der Landschaftsbehörden und zur Öffentlichkeitsarbeit präzisiert worden.

Bei der Neuformulierung der aus dem Jahr 2001 stammenden Hinweise zur Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen waren neben den Ministerien der Landesbetrieb Straßenbau NRW, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Landesbetrieb Wald und Holz beteiligt.

Gehölzflächen an Straßen müssen von den zuständigen Straßenbaulastträgern regelmäßig gepflegt werden. Diese Gehölzpflegearbeiten richten sich nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit gesonderten Richtlinien für die Straßenbauverwaltungen. Weitere Informationen zur Gehölzpflege: www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege.html

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