Auf ein Wort zur Kommunalwahl

Einsprüche zurückgewiesen: Der Wahlprüfungsausschuss hat Einspruch der SPD Rhein-Sieg gegen die Kreistags- und Landtagswahl und zurückgewiesen. Nach Auffassung der SPD hätte das Wahlergebnis anders ausgehen können, wenn die Kreisverwaltung vor dem Termin der Stichwahl am 25. Mai dieses Jahren ein rechtsgutachterlichen Stellungnahme zu den RWE Aufsichtsratsbezügen von Landrat a.D. Frithjof Kühn veröffentlicht hätte.

Nach Rechtsauffassung der Verwaltung sollen dem ehemaligen Landrat  rund 600.000 Euro ausgezahlt werden.   Die SPD meint,  die Verwaltung habe das Gutachten bewusst zurückgehalten.

Dabei war genau das lange vor der Wahl immer wieder Thema im Ausschuss und Arbeitskreis, in der Regel übrigens auf Betreiben der SPD.  Üppig war dazu auch die Presseberichterstattung in den Medien. Dazu kommt, es geht hier nicht um ein allein um ein spezifisches Rhein-Sieg Thema. Zahlreiche Kommunen mit SPD-Oberbürgermeistern oder Landräten befassen sich ebenfalls mit der Problematik.

Politisch herrscht im Umgang mit diesem Rechtsgutachten große Einigkeit, weil eine Auszahlung der von Kühn unter Vorbehalt abgeführten Bezüge erst nach einer verbindlichen endgültigen Klärung durch das NRW- Innenministerium oder eines Gerichts erfolgen würde.

Dass es sich hier um offenbar um ein komplexes Thema handelt, dürfte allen klar sein. Seit mehr als  drei Monaten prüft Innenminister Jäger und wie er mitteilt, wird die Untersuchung voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Wir werden sehen, wie der Kreistag am 30. Oktober entscheiden wird und ob die SPD, wenn sich der Kreistag dem Votum des Wahlprüfungsausschuss anschließen sollte, eine weitere Klage einreicht und die Angelegenheit von einem Gericht klären lässt.

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