Privater Taxidienst: Am Ende zahlen die Verbraucher

Das Landgericht Frankfurt hat einen auf  Antrag der Genossenschaft der Taxizentralen erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Der Internet-Konkurrent Uber darf weiterhin private Fahrer ohne Taxischein an Fahrgäste vermitteln. In einer kritischen Betrachtung warnt Verkehrsexperte Ingo Steiner vor den Gefahren für Bürger und Kommunen. 

So hatte das Gericht die Eilbedürftigkeit nicht gesehen. Grund:  der Genossenschaft sei der Start des Anbieters Uber bereits seit langem bekannt gewesen. Der bietet mit einer App die Vermittlung von Fahrten in Privatfahrzeugen an, alle Fahrer sind zwar registriert, das ist aber auch schon alles.  Dagegen generieren sie  Einnahmen ohne den sonst bundesweit für Taxi-Unternehmen vorgeschriebenen Personenbeförderungsschein.

Bundesweit ist das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe stark reglementiert  und wird durch die Kommunen  geordnet. „Das Taxigewerbe ist ein wichtiger Baustein im öffentlichen Personennahverkehr“, erklärt Steiner, „gerade im ländlichen Raum wird Mobilität durch Kooperationen mit dem Taxigewerbe  –  Taxibusse oder Anrufsammeltaxis –  verbessert.“  Ein Wegfall von Taxiunternehmen führe zu deutlichen Einschränkungen oder höheren Beförderungskosten, „beides geht zu Lasten der Fahrgäste.“

Sowohl Taxis wie auch Mietwagen benötigen für den Geschäftsbetrieb eine Konzession, die nach Bedarfskriterien vergeben wird. Damit die Betreiber ihr Fahrzeug wirtschaftlich einsetzen können, sind sowohl die Anzahl als auch Standorte reglementiert.  Der Taxitarif wird ebenfalls durch die kommunalen Parlamente bestimmt.

Im Rhein-Sieg-Kreis ist der Planungs- und Verkehrsausschuss des Kreistages dafür zuständig. Auch hier werden die Gebiete für die Unternehmen fest zugeschnitten; nur in genehmigten Bereichen dürfen Taxifahrer an Haltplätzen auf Fahrgäste warten und entsprechend für ihre Dienste werben.

Das Taxigeschäft gehört so für jede Kommune zur Daseinsvorsorge; insbesondere ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf diese funktionierenden Strukturen angewiesen sind. In der Förderung und Entwicklung von Wirtschaft und Tourismus spielt das Angebot eine wichtige Rolle.

Problematisch ist der wirtschaftliche Betrieb vor allem im ländlichen Raum mit  meist langen  Strecken bei nur wenigen Fahrten an der Tagesordnung sind. Doch anders als bei privaten Anbietern ist der Taxifahrer verpflichtet jede Fahrt anzunehmen und den Fahrgast zu befördern. Eine Pflicht die bei wiederholter Nichtbeachtung sogar bis zum Entzug der Konzession führen kann. Zudem  muss das konzessionierte Unternehmen seinen Betrieb sicherstellen, das Straßenverkehrsamt überwacht dies.

Es gibt auch rechtliche und versicherungstechnische Punkte,  die ein Uber-Fahrer bedenken sollte: Das Taxigewerbe ist im Personenbeförderungsgesetz geregelt und der Betrieb eigener kommerzieller Fahrten gelten als Verstoß dieses Gesetz und können entsprechend geahndet werden. Der Fahrer haftet persönlich, nicht aber das Vermittler wie Uber. Ein weiterer Punkt: Der kommerzielle Betrieb eines Transportunternehmens macht eine Gewerbeanmeldung und entsprechende Steuererklärungen erforderlich.

Größte Risiken bilden versicherungsrechtliche Fragen. Denn wer seinen als Privatfahrzeug versicherten PKW für kommerzielle Fahrten einsetzt,  riskiert seinen Versicherungsschutz. Versicherungsexperten sehen sogar den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt. Das kann bedeuten, dass der Versicherer im Schadensfall gar nicht zahlt oder Schadensersatz beim Versicherungsnehmer einfordert.

Mietwagen und Taxis sind anders versichert als ein gewöhnlicher PKW, die Kosten angesichts des versicherten Schadensrisikos deutlich höher. Hinzu kommt weiter, dass private Haftpflichtversicherer für Schäden nicht aufkommen,  da die Fahrten für Uber gewerblich sind. Gleiches kann auch für eine Rechtsschutzversicherung gelten. Auch Fahrgäste tragen ein großes Risiko, denn während im Taxi- oder Mietwagen ein Versicherungsschutz vorhanden ist, wird dies bei einem Privatfahrzeug nicht ersichtlich sein.

Bisher ist Uber in der Region Rhein-Sieg noch nicht tätig geworden, aber die Politik muss wachsam sein, denn was auf den ersten Blick wie ein finanzieller Segen aussieht, kann am Ende ein großer Nachteil für die Menschen in der Region sein. Anbieter wie Uber wollen ihr Geschäft gerade in Bereichen mit hoher Nachfrage machen.  Das gefährdet jedoch massiv das örtliche traditionelle Taxigewerbe,  bei einem Konkurrenzkampf werden Verbraucher am Ende die Kosten tragen.

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