Verständlich, nachvollziehbar und bürgerfreundlich. Erfüllen Hartz IV-Bescheide diese einfach formulierten Kriterien? Wir finden, sie tun es nicht. Wie die Familienkassen es beim Kinderzuschlag machen, soll auch das Jobcenter Rhein-Sieg künftig Freibeträge vom Loheinkommen sowie Kosten der Unterkunft aufschlüsseln.
Auch oder gerade mit Blick auf die Inklusion wollen wir statt Behördendeutsch in eine Sprache lesen, die jede/jeder verstehen könnte. Eine Anfrage an die Verwaltung erklärt die Hintergründe: So genannte Aufstocker, das sind immerhin mehr als 30 Prozent aller Kunden, können bei der derzeitigen Praxis die Anrechnung ihrer Einkünfte gar nicht nachvollziehen.
Was fehlt sind zudem Angaben über die Höhe einzelner Freibeträge sowie über die Kosten der Unterkunft. Aus der Sicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion soll sich der Arbeitskreis „Gemeinsame Einrichtung SGB II“ im nordrhein-westfälischen Landtag mit der Problematik befassen und zügig Abhilfe schaffen.