Enttäuscht reagieren GRÜNE JugendpolitikerInnen auf ein Gespräch mit den Vertretern der Jugendamtskommunen zur Finanzierung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres. Fazit: Leider spielen die Hauptverwaltungsbeamten den Ball zurück und lassen es auf eine politische Lösung ankommen.
Weil die vom Land dafür berechneten Mittel nicht ausreichen, klafft künftig ein Loch von jährlich rund 30.000 Euro in der Kreiskasse. Soll das Defizit über eine Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert werden oder ist eine Erhöhung der Elternbeträge sinnvoll und noch zumutbar? Die Kommunen lehnen beides ab, wollen weder das eine noch das andere, verweisen auf die Zuständigkeit des Landes und fordern eine vollständige Finanzierung. Aus seiner familienpolitischen Verantwortung heraus wird der Kreis nun erneut auf die Landesregierung zugehen und die in Aussicht gestellten Mittel einfordern.
Außerdem sollen bis zum Mai dieses Jahres verschiedene Varianten und Modellrechnungen für das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr vorgelegt werden. Schon jetzt ist klar, im Rhein-Sieg-Kreis wird es bei der Geschwisterbefreiung bleiben. Um eine Erhöhung der Jugendamtsumlage kommen Kreistag und Kommunen ohnehin nicht herum. Den Grund liefert unter anderem das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Demnach werden leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau eingeführt oder ausgebaut. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, darunter Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei, werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. Im Rhein-Sieg Kreis führt das mit Beginn des nächsten Haushaltsjahres zu 14 neuen Stellen und damit zu höheren Personalkosten.
Auch bei der U3-Betreuung hakt es gewaltig. Nach Angaben des Schulamtes wird der Kreis den gesetzlich geforderten Ausbaustand zum 1. August nächsten Jahres nicht erreichen können, die bis dahin geschaffenen Plätze für unter Dreijährige werden den tatsächlichen Bedarf unterschreiten. Der gesetzliche Anspruch führt dann voraussichtlich zu Rechtsklagen betroffener Eltern. Das Dilemma ist für alle acht Jugendämter vorprogrammiert und eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Ein Gespräch mit Landrat Frithjof Kühn und Bürgermeister Stefan Raetz hat Familienministerin Schäfer aber abgelehnt, bedauerlich.
Halten wir fest: Da die Landesmittel bisher nicht ausreichen, haben die Kommunen ihrerseits freiwillig eigene Mittel in die Hand genommen, um den U3-Ausbau nach vorne zu treiben. Nur dieser Tatsache ist das aktuelle Betreuungsangebot zu verdanken. Und das bei der teilweise desaströsen Lage der Kommunalhaushalte. „Die Landesregierung muss hier den gesetzlichen Anspruch der Kommunen erfüllen“, sagt auch die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Kreistagsfraktion und die dringend benötigten Finanzmittel zur Verfügung stellen und so dem Konnexitätsprinzip entsprechen.