Landschaftsverband Rheinland entlastet Kommunen

Die Ampelkoalition im LVR hat beschlossen, den Umlagesatz für 2012 von 17,0 auf 16,7 Prozentpunkte zu senken. Das bedeutet für die kommunale Familie im Rheinland eine Entlastung um rund 40 Millionen Euro, so die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises. Gabi Deussen-Dopstadt ist auch Mitglied der LVR-Verbandsversammlung. < Die Verwaltung hatte in ihrer Haushaltseinbringung im vergangenen Herbst noch einen unveränderten Hebesatz für die Umlage vorgeschlagen, mit der die rheinischen Kreise und kreisfreien Städte die sozialen und kulturellen Aufgaben des Landschaftsverbands Rheinland wesentlich mitfinanzieren. [caption id="attachment_1442" align="alignleft" width="118" caption="Fraktionsvorsitzende Gabi Deussen-Dopstadt"][/caption]

Möglich wurde diese Senkung durch das Verschieben der Abschreibung auf die RWE-Aktien, die der LVR mit 69 Euro in seiner Bilanz stehen hat und die aktuell an der Börse um 26 Euro gehandelt werden. Derzeit bemüht sich der Landtag um eine gesetzliche Regelung für die landesweit betroffenen Städte und Kreise, wie dieser Wertverlust in der kommunalen Familie haushaltsrechtlich zu verarbeiten ist. 

Dem wollte die LVR-Ampelkoalition durch Verabschiedung des Haushalts Mitte Februar nicht vorgreifen. Die landesgesetzliche Regelung wird nämlich erst für März 2012 erwartet. Einig sind sich SPD, GRÜNE und FDP darin, dass „aufgeschoben nicht aufgehoben“ bedeuten wird und Forderungen aus der Opposition, auf die Wertberichtigung ganz zu verzichten, weil die Aktien nicht zum Verkauf anstünden, jeglicher Vernunft und Seriosität entbehren. 

Der LVR-Haushalt wird 2012 durch erhebliche Mehraufwendungen zusätzlich belastet. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass viele Abrechnungen für Kindertageseinrichtungen über Jahre verspätet beim LVR eingereicht werden. Den erheblichen Zahlungen, die in die Kommunen fließen werden, stehen Mehreinnahmen vornehmlich aus den kommunalen Steuereinnahmen und den Schlüsselzuweisungen des Landes gegenüber, so dass sich dies im Ergebnis ausgleicht und die Verschiebung der RWE-Abschreibungen zu einer voll wirksamen Entlastung der Kommunen genutzt werden kann.

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