Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)

An den

Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Verkehr                                                                                                                              23.06.2026

Herrn Nils Suchetzki

Kreishaus

53721 Siegburg

nachrichtlich:

Fraktionen/Gruppen

Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)

Sehr geehrter Herr Suchetzki,

die Fraktionen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP beantragen für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr folgende Resolution zu verabschieden. Der Landrat wird gebeten, diese Resolution an die Bundesregierung, den zuständigen Bundesminister, die Bundestagsabgeordneten aus der Region sowie den zuständigen Landesminister und die Landtagsabgeordneten aus der Region weiterzuleiten.

Begründung:

Die Sperrung der Nordbrücke stellt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn sowie die angrenzenden Regionen eine erhebliche verkehrliche Herausforderung dar. Positiv ist, dass die Region gemeinsam bereits zahlreiche kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung des Verkehr vorbereitet und prüft. Diese Initiativen verdienen Unterstützung, da sie dazu beitragen können, die Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen sowie den öffentlichen Verkehr abzumildern.

Gleichzeitig erfordert die Bedeutung der Nordbrücke für die regionale Mobilität weitere entschlossene Schritte. Neben kurzfristigen Verkehrsmaßnahmen müssen auch mittel- und langfristige Lösungen in den Blick genommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Rheinquerungen dauerhaft sicherzustellen und die Belastungen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.             

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Björn Franken               Ingo Steiner                              Sara Zorlu                Christian Koch

Oliver Krauß             Jasmin Sowa-Holderbaum             Michael Richter        Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann

Resolution zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke, A 565)

  1. Präambel

Die vollständige Sperrung der Bonner Nordbrücke am 03.06.2026 ist ein massiver Einschnitt mit Folgen, die weit über die  Region Bonn/Rhein-Sieg  hinausreichen.  Die Friedrich-Ebert-Brücke ist die einzige durchgehende Ost-West-Verbindung für den Rhein-Sieg-Kreis und damit für hunderttausende Pendlerinnen und Pendler, für Unternehmen und für die öffentliche Infrastruktur.

Die Sperrung bedeutet:

  • massive Verkehrsverlagerungen auf das lokale und regionale Straßennetz,
  • erhebliche wirtschaftliche Schäden für Unternehmen und Logistik,
  • tagtägliche Belastungen für die betroffenen Menschen, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler,
  • eine erhöhte Gefährdung der Verkehrssicherheit in der Region sowie
  • eine drohende Beeinträchtigung des Rettungswesens, der Feuerwehr und des Katastrophen-schutzes.
  • Feststellung der Situation

Die Nordbrücke wurde wegen struktureller Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke gesperrt. Vorangegangene Maßnahmen – ein Lkw-Fahrverbot über 7,5 Tonnen sowie technische Überwachungsanlagen (WIM-Anlagen) – haben nicht ausgereicht, um die Vollsperrung zu verhindern.

Am 15.04.2026 fasste der Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr der Bundesstadt Bonn folgenden Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bonn und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden beauftragt, sich mit Nachdruck auf allen Ebenen (Land, Bund, Autobahn GmbH des Bundes) für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen einzusetzen:

  1. […] [Anm.: hinfällig aufgrund der aktuellen Entwicklungen]
  2. Beschleunigte Planung und Realisierung des notwendigen Ersatzneubaus der Nordbrücke (A565),
  3. Aktive Bereitstellung verkehrsrelevanter Daten, um eine weiträumige Umfahrung der Nordbrücke in digitalen Navigationssystemen zu ermöglichen und zu fördern (u. a. SEVAS). Frühzeitige Information der Öffentlichkeit über verkehrslenkende Maßnahmen in der Region,
  4. Frühzeitige, transparente und umfassende Einbeziehung der Anwohnenden, z. B. bei Dialogforen und anderen Beteiligungsformaten sowie Perspektiven zu möglichen Ersatzwohnungen und Entschädigungen. Durchführung einer abgewogenen Planung möglichst mit der geringsten Anzahl von Wohneinheiten, die wegfallen würden.

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rhein-Sieg-Kreises bekräftigt seinen am 15.04.2026 gefassten Beschluss auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse.

Interdependenz mit weiteren Baustellen/Sperrungen:

Der Ausschuss für Planung und Verkehr begrüßt ausdrücklich alle Prüfungen, wie Einwirkungen durch andere Autobahnbaustellen möglichst minimiert werden können. Dies bezieht sich insbesondere auf:

  • Beseitigung der Baustelle auf der A 562 (“Konrad-Adenauer-Brücke”, Südbrücke),
  • Baustelle Endenicher Ei (Brückenbauwerk über die A 565),
  • Baustelle A 59.

Nach bisherigen Informationen können die geplanten Sperrungen im SPNV aufgrund des Umfangs der Arbeiten und dem Vorlauf notwendiger Sperrzeiten nicht verschoben werden. Demzufolge bleibt es bei den folgenden Sperrungen:

  • Linke DB-Rheinstrecke: Zur Ertüchtigung vor der Sperrung der rechten Rheinschiene wird die Strecke vom 02.07.2026 bis zum 10.07.2026 gesperrt.
  • Rechte DB-Rheinstrecke Troisdorf-Wiesbaden: Vom 10.07.2026 bis zum12.12.2026 gesperrt. Die Regionalzüge RE8 und RB27 von Mönchengladbach enden in Troisdorf. Infolge der Maßnahme ist in diesem Zeitraum auch das S-Bahn-Angebot auf der Siegstrecke eingeschränkt (da diese als Umleitungsstrecke für den Güterverkehr fungiert).
  • Siegstrecke: Die Strecke Köln-Troisdorf-Siegen wird im Zeitraum Dezember 2026 bis Juli 2027 saniert.
  • Linke Rheinstrecke Köln-Remagen(-Koblenz): Sperrung von Februar 2028 bis Juli 2028, anschließend ca. zweijährige Sperrung zwischen Köln Süd und Köln Hbf wegen Brückensanierungen in Köln.

Die Anpassungsbedarfe für die geplanten Schienenersatzverkehre sind unverzüglich zu prüfen.

Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und alle betroffenen Städte und Gemeinden werden aufgefordert, die Möglichkeit der Verschiebung von geplanten Baumaßnahmen auf Hauptachsen zu prüfen.

  • Forderungen

Der Planungs- und Verkehrsausschuss fordert:

  • Dringlichkeit, Priorität und Finanzierung
  • Der Planungs- und Verkehrsausschuss begrüßt, dass der Ersatzneubau der linksrheinischen Vorlandbrücke   beschleunigt werden soll und deutschlandweit oberste Priorität genießt.
  • Die Menschen in der Region erwarten, dass die in der Realisierung schnellstmögliche, bedarfsgerechte Variante priorisiert und umgesetzt wird. Ziel ist eine frühestmögliche Öffnung der Nordbrücke.
  • Die hierfür erforderlichen Mittel sind ohne Verzögerung bereitzustellen.
  • Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundes (InfZuG) zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege durch Priorisierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau deutlich zu verkürzen.

  • Wir erwarten, dass die den Ersatzneubau von Brücken betreffenden Regelungen des Gesetzentwurfes das laufende parlamentarische Verfahren unverzüglich durchläuft und beschlossen wird.
  • Sofortmaßnahmen für Rettungswesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Sofortige Einrichtung priorisierter Sonderrouten für Polizei, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Katastrophenschutz,
  • Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Einsatzmittel zur Überbrückung der Sperrungsdauer,
  • Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle von Bonn und Rhein-Sieg-Kreis für Rettungswesen und Katastrophenschutz und
  • Verbindliche Notfallpläne für Großschadenslagen unter Berücksichtigung der Brückensperrung.
  • Sofortmaßnahmen
  • Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt alle Maßnahmen, die zur Verkehrsentlastung beitragen (alternative Routen, ÖPNV-Ausweitung, Shuttle-Angebote, Park-and-Ride-Konzepte, flexible Arbeitszeitmodelle).

3.5 Fährverbindungen

Prüfung zusätzlicher Rheinquerungen per Fähre

  • Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und potenziellen Betreibern die Reaktivierung früherer Fährverbindungen, insbesondere zwischen Bornheim-Widdig und Niederkassel-Rheidt („NATO-Rampe“), zu prüfen. Dabei soll ausdrücklich auch der Einsatz von Autofähren betrachtet werden, um zusätzliche Rheinquerungsmöglichkeiten für den Individualverkehr zu schaffen, wenn die Zufahrtstraßen die Verkehre angemessen aufnehmen können.

Integration von Rheinfähren in die VRS-Tarifstruktur bzw. in den Geltungsbereich von SchülerTickets

  • Vom 10.07.2026 bis zum 11.12.2026 können Fußgänger und Fahrradfahrer mit dem Deutschlandticket die Rheinfähre Königwinter zwischen Königswinter und Bonn-Mehlem nutzen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), go.Rheinland, den betroffenen Kommunen sowie den jeweiligen Fährbetreibern die Möglichkeiten einer zeitlich befristeten Integration bestehender und gegebenenfalls zusätzlicher Fährverbindungen in die Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs zu prüfen, darunter die Integration der Fähre Mondorf in den Schülerverkehr (kostenlose Nutzung für Schülerinnen und Schüler der Ursulinenschule Hersel und des Collegium Josephinum Bonn mit Rad).

3.6 Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen im ÖPNV

Wir unterstützen alle Bemühungen der Kreisverwaltung, in Abstimmung mit den Unternehmen RSVG und RVK Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen und zu realisieren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Möglichkeiten und Kosten einer vorgezogenen Inbetriebnahme der Schnellbuslinie SB 85 Ramersdorf – Wachtberg – Meckenheim,
  • Möglichkeiten und Kosten einer Verdichtung Stadtbahnlinien 66/67 zwischen Bonn Hbf und Sankt Augustin-Zentrum in der Hauptverkehrszeit,
  • Verbesserung der Busanbindung der Haltestelle „Bonn, Mondorfer Fähre“ auf der linken Rheinseite (Direktverbindung in Richtung Bornheim),
  • Möglichkeiten und Kosten der Bereitstellung von zusätzlichen Leihrädern des Verleihsystems „Welo“ an geeigneten ÖPNV-Stationen.

3.7 Verantwortung von Bund und Land

  • Bei der Finanzierung entsprechender Kompensations- und Anpassungsmaßnahmen im ÖPNV sehen wir auch Bund und Land in der Verantwortungwie es beispielsweise bei der Förderung kommunaler Ersatzverkehre bei den Generalsanierungen der DB bereits der Fall ist oder durch eine Neuauflage des Projekts „Lead City“.

3.8 Ausbau von Park-and-Ride-Angeboten

  • Der Ausschuss für Planung und Verkehr begrüßt den sinnvollen Ausbau von Park-and-Ride-Flächen zur Förderung des Umstiegs auf den öffentlichen Personennahverkehr.
  • An strategisch wichtigen Haltepunkten soll entsprechend des Bedarfs die Erweiterung oder Einrichtung geprüft werden. Hierzu zählen insbesondere die Stationen entlang der S23 sowie Standorte an der B56, der L158 und an weiteren geeigneten Verkehrsknotenpunkten.