Anpassung der Förderrichtlinien für die Kinder – und Jugendarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von CDU und GRÜNE im Kreistag beantragen

  1. die Förder- und Sachkostenleistungen für die Kinder –und Jugendarbeit angemessen zu erhöhen,
  2. die Verwaltung des Kreisjugendamtes zu beauftragen, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Richtlinien des Kreisjugendamtes zur Förderung der Kinder –und Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.10.2024 vorzulegen.

Begründung:

Die präventive Arbeit in der Offenen Kinder –und Jugendarbeit und in der Jugendverbandsarbeit ist ein sehr wichtiger Baustein der Jugendhilfe. Als niederschwelliges Angebot ist diese Arbeit häufig ein erster Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche. Die dortige Arbeit muss langfristig stabilisiert und finanziell abgesichert sein.

Die Förderrichtlinie gibt einen Rahmen für die Arbeit und regelt die Bezuschussung für Sachkosten und Programmkosten der laufenden Arbeit. Die Sachkosten wurden zuletzt im Jahr 2017 angepasst, die Programmkosten im Jahre 2012. Die letzte Anpassung der Förderung erfolgte im Jahr 2017. Insofern ist es unsere Forderung, dass die Förderung jetzt mindestens in der Höhe angepasst wird, dass der seit 2017 entstandene Inflationsverlust aufgefangen wird.

Aus Gesprächen mit den freien Trägern haben wir erfahren, dass die starke Inflation sich auch in der dortigen Arbeit bemerkbar macht und die momentane Förderhöhe schon jetzt nicht mehr auskömmlich ist, um ein gutes Angebot für die Kinder und Jugendlichen vorzuhalten. Insoweit ist aus unserer Sicht eine angemessene Erhöhung erforderlich und wir bitten die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinienänderung vorzulegen, damit eine Beschlussfassung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Haushalt erfolgen kann.